Tariftreue-Gesetz europarechtswidrig
am 04.04.2008 von http://www.meisen.info
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass das niedersächsische Landesvergabegesetz mit dem EU-Recht nicht vereinbar und damit aufzuheben ist.
Das Oberlandesgericht Celle hatte dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Frage vorgelegt, ob die Tariftreueverpflichtung des niedersächsischen Landesvergabegesetzes eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag darstellt. Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in eine vom Bundesgerichtshof vorgelegten Verfahren über das Berliner Tariftreuegesetz dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt - aber der Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes ist halt ein anderer als der des Europäischen Rechts. Und auch auf europäischer Ebene ist die Entscheidung eine Überraschung, hatte doch noch der Generalanwalt in seinem Plädoyer noch die Europarechtskonformität der Tariftreue-Regelungen bestätigt.
Das Urteil des EuGH dürfte jetzt zur Aufhebung der Tariftreue-Regelungen in den Bundesländern führen. Ein großer Verlust dürfte dies allerdings nicht sein, wenn die Begründung eines nordrhein-westfälischen Gesetzesentwurfes zutrifft. Hier in NRW ist das Tariftreuegesetz bereits zuvor wieder aufgehoben worden mit der ausdrücklichen Begründung, dass die gesetzliche Regelung in der Zeit ihres Bestehens vollkommen wirkungslos geblieben wäre.
Von der Entscheidung des EuGH nicht betroffen ist es im Übrigen, wenn ein Landesgesetzgeber die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (entsprechend der EU-Entsende-Richtlinie und dem deutschen Entsendegesetz) vorschreibt, er darf nach dem Urteil für öffentliche Ausschreibungen nur nicht die höheren Abschlüsse eines örtlichen Tarifvertrages verbindlich zugrunde legen.
Ein Lohnsatz, der in einem nicht für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag in einem Mitgliedstaat, in dem es ein entsprechendes System gibt, festgelegt worden ist, darf Erbringern staatenübergreifender Dienstleistungen, die Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entsenden, nicht durch eine auf die Vergabe öffentlicher Aufträge …
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