Tarifausschuss macht Weg für neue Mindestlöhne frei
Reuters | 31. August 2009 — Berlin (Reuters) - Arbeitgeber und Gewerkschaften haben den Weg für neue flächendeckende Mindestlöhne in mindestens drei Branch…
Berlin (Reuters) - Arbeitgeber und Gewerkschaften haben den Weg für neue flächendeckende Mindestlöhne in mindestens drei Branchen mit etwa 170.000 Beschäftigten frei gemacht.
Der mit Vertretern beider Seiten besetzte Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium gab am Montag in Bonn grünes Licht für die Lohnuntergrenzen für die Abfallwirtschaft, industrielle Großwäschereien und Bergbau-Spezialdienste, wie die Nachrichtenagentur Reuters von Teilnehmern der Sitzung erfuhr. Für zwei weitere Branchen mit etwa 210.000 Beschäftigten liegt die Entscheidung über Mindestlöhne nun bei der Bundesregierung, weil der Beschluss für diese Branchen im Tarifausschuss mit einem Patt ausging.
Zum ersten Mal werden damit Mindestlöhne über das nach jahrelangem Ringen von Union und SPD neugefasste Entsendegesetz eingeführt. In zwei weiteren Branchen - dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung - liegt die Entscheidung beim Bundeskabinett. In diesen beiden Branchen mit etwa 210.000 Beschäftigten gab es im Tarifausschuss einen Patt.
SCHOLZ KANN MINDESTLÖHNE PER VERORDNUNG VERKÜNDEN
Die Tarifpartner in der Abfallwirtschaft, für Großwäschereien und für Bergbau-Spezialdienste hatten eigene Mindestlohn-Tarifverträge ausgehandelt. Diese können nach der Zustimmung des Tarifausschusses nun von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit sind dann auch nicht-tarifgebundene Unternehmen dieser Branchen an die Lohnuntergrenzen gebunden. Für die Abfallwirtschaft ist den Angaben zufolge zuvor noch eine formale Änderung erforderlich. Allerdings habe der Tarifausschuss den Mindestlöhnen schon zugestimmt.
Anders sieht es aus für die Bereiche Weiterbildung sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe. Hier ging die Entscheidung im Tarifausschuss den Angaben zufolge jeweils drei zu drei Stimmen aus. Diese Mindestlöhne sind damit nicht gescheitert. Scholz kann sie nun aber nicht aus eigener Kraft für allgemeinverbindlich erklären, sondern muss dafür die Zustimmung des gesamten Kabinetts einholen.
Die tariflich vereinbarten Mindestlöhne sind unterschiedlich hoch. In der Abfallwirtschaft müssen mindestens 8,02 Euro gezahlt werden. Für Bergbauspezialarbeiten gelten 11,17 Euro für einfache Tätigkeiten und 12,41 Euro für Facharbeiter als Mindestlohn. In industriellen Großwäschereien wird ein Mindestentgelt pro Monat von 1480,74 Euro im Westen und 1393,74 Euro im Osten festgelegt. In der Weiterbildung sollen Mindestlöhne von 7,60 bis zu 12,28 Euro gelten. Im Wach- und Sicherheitsgewerbe reichen sie von 6,00 Euro bis 8,32 Euro pro Stunde.
Erschienen 31. August 2009 bei http://www.reuters.com.
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