Tagungsbericht zum Modellseminar im Betreuungsrecht
am 05.11.2005 von http://medizinrecht.wordpress.com
Am 3. November 2005 fand in der Göttinger Staats- und Universitätsbibliothek das Modellseminar “Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung im Recht” statt. Das Seminar wurde im Rahmen des EU-Projekts “Justice, Rights and Inclusion for Persons with Intellectual Disabilities” veranstaltet.
Dirk Schröter leitete das Seminar mit einem Referat über die “Aufgaben des Betreuers” ein. Er erläuterte, daß eine Betreuung zumeist bei dementen, geistig oder psychisch erkrankten Menschen notwendig sei. Während bis zu Beginn der 90er Jahre eine Entmündigung mit weitgehender Entrechtung einhergegangen sei, stehe bei der heutigen Betreuung die Wahrung von Selbständigkeit im Vordergrund. Die Betreuung habe zwar keine Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit, räume dem Betreuer aber eine umfassende Vertretungsmacht ein. Eine Grenze finde sie in höchstpersönlichen Geschäften wie der Einwilligung in ärztliche Heileingriffe, falls eine natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bestehe. Sowohl vom Betreuer als auch vom Vormundschaftsgericht seien die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen, z.B. eine bestehende Patientenverfügung. Problematisch sei allerdings, daß es kaum wirksame Mittel gäbe, um im Notfall die Kooperation des Betreuten zu erzwingen. So könnten Rechtspositionen des Betreuten im Einzelfall dazu führen, sein Wohlergehen zu beeinträchtigen. Dies könne jedoch kaum vermieden werden, wenn man die Autonomie des Betreuten achten wolle.
Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe sprach anschließend über Aufgaben und Probleme aus der Sicht eines Selbsthilfeverbandes. Gleichberechtigte Teilhabe für behinderte Menschen werde durch das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf eine bedarfsgerechte Unterstützung sowie durch Zugang zu Rechten und angemessene Einbeziehung in rechtliche Verfahren garantiert. Zur Zeit erlebe Europa einen Paradigmenwechsel: Der behinderte Mensch wurde bisher häufig …
Modellseminar zu geistigen und psychischen Behinderungen
Medizin & Recht / Am 3. November 2005 findet in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen von 10.00 - 16.00 Uhr das Modellseminar “Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung im Recht” statt. Das Seminar wird im Rahmen des EU-Pr…
Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld
Recht und Alltag / Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 11.04.2006 (Az.: 15 W 371/05) angenommen, dass ein abgeschlossenes Studium der katholischen Theologie für einen Berufsbetreuer besondere Kenntnisse vermittelt. Das Ober…
Grenzüberschreitende Betreuung
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundestag hat zwei Gesetze zum Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) verabschiedet. Die Gesetze sollen den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Be…
Grenzüberschreitende Betreuung
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13.09.2006 - Schutz bei grenzüberschreitenden Betreuungsfällen w
Bundesjustizministerium / Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zweier Gesetze zum Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) beschlossen. Die Gesetze verbessern den Schutz von Menschen bei grenzübersc…
Servicemappe Betreuung
Erbrechtsblog / Solange Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht noch die Ausnahme sind, werden von den Gerichten notwendigerweise ehrenamtliche und hauptberufliche Betreuer eingesetzt, um die Angelegenheit von Menschen zu regeln, die dazu selbst nicht in der La…
Servicemappe Betreuung
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