Tage
am 20.07.2007 von http://heimspielcolonia.wordpress.com
Das Bundesverfassungsgericht wird am 11. September 2007 seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und des Deutschlandradios gegen die Änderung der Rundfunkgebühr verkünden.
An anderer Stelle wird auf die Besonderheit dieses Datums hingewiesen. Die Frage, ob dieser Tag mit Bedacht gewählt sei, verbiete sich aus Respekt vor den Opfern des 11. September 2001.
Wenn man die Arbeitsbelastung der deutschen Justiz und des Bundesverfassungsgerichtes im Besonderen kennt, kann man indes nicht ernsthaft erwarten, daß an solchen Tagen nicht gearbeitet, entschieden und verkündet wird. Der 11. September 2007 ist ein Tag wie jeder andere. Es ist richtig: Wir gedenken an diesem Tag der Opfer des Terrorismus vor sechs Jahren. Aber das kann kein Argument für das Gericht sein, an diesem Tag keine Entscheidung zu verkünden.
Denn dann findet sich bald kein Tag mehr, an dem nicht aus Rücksichtnahme auf irgendwelche Opfer von der Entscheidungsverkündung abgesehen müsste.
Nehmen wir z.B. den heutigen 20. Juli:
1402 besiegt in der Schlacht bei Ankara die turko-mongolische Armee unter Timur die des osmanischen Sultans Bayezid I. Unter den ingesamt ca. 225.000 beteiligten Kämpfern gab es unzählige Tote.
1944 scheitern das durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg im Führerhauptquartier Wolfsschanze ausgeführte Attentat auf Adolf Hitler und der anschließende versuchte Staatsstreich.
Vielleicht könnte das BVerG seine Entscheidung ja am 12. September verkünden, aber auch dieser Tag ist aus Respekt-Gründen ungeeignet:
1683: In der Schlacht am Kahlenberg überrascht ein Entsatzheer unter dem polnischen König Johann III. Sobieski die Osmanen unter Kara Mustafa und besiegt sie entscheidend. Sicher gab es viele Opfer.
1942: Das deutsche U-Boot U 156 versenkt im Atlantik den britischen Truppentransporter Laconia mit 1.800 italienischen Kriegsgefangenen an Bord.
Fazit: Wenn man Opfern Respekt zeigen will, findet sich dazu jeden Tag ein guter Grund. Aber solange ein solcher Tag nicht als offizieller Gedenktag arbeitsfrei ist, muß sich das Bundesverfassungsgericht nicht mangelnden Respekt vorwerfen lassen, weil es nur seine Arbeit macht.
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