Täuschungseignung

Ein Artikel, der die großartigen Entwicklungsmöglichkeiten juristischer Bachelor und Master beschreibt, sollte nicht erst im vorletzten Absatz beiläufig erwähnen: Abschließend muss jedoch erwähnt werden, dass sich Bachelor und Master zur Zeit nur für diejenigen angehenden Juristen eignen, die nicht beabsichtigen, Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu werden.…

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Themen: Studium , Humbug , Karriere , Bachelor

Erschienen 3. Mai 2008 auf http://www.jurabilis.de.

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