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Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB

am 25.04.2006 von Rechtblog

Das OLG Naumburg, 19.12.05, 10 Wx 10/05 hatte Ende letzten Jahres den Fall zu entscheiden, dass ein Testamentsvollstrecker die Erben bewusst über die Werthaltigkeit des von ihm zu verwaltenden Nachlass getäuscht hatte.
Das OLG Naumburg führte aus, dass es für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers ausreichend sei, dass der Testamentsvollstrecker begründenden Anlass dafür gebe, dass eine Aufrechterhaltung [...]

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A.E. Damm am 16.08.2008 um 23:32 Uhr:

haben selbst so einen Fall, kein Weiterkommen. Kind (19)aus 2. Ehe ist volljährig, Testamentvollstreckerin ist geschiedene und 1. Ehefrau - Nimmt sich alle Frechheiten heraus, legt hohe Aktie an (Wachstumszertifikat über Spareinlage, ohne! Freistellungsauftrag- Das(Geld des Hausverkaufs ) ohne Nachweise/ohne Anfrage des Volljährigen Erben/ geschmälertes Erbe da 1/3 des Anteils fehlt. Aus vorangegangener 5 jähriger Anlage mit ebenfalls sehr niedrigen Zinssatz.
Neue Anlage mit niedrigsten Zinssatz über fünf Jahre Laufzeit. Das Kind sollte lt. Bestimmungen mit 21 Jahren an sein Vermögen kommen. Wenn dann noch etwas da ist!

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Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein Grund für seine Entlassung

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