Zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Die herrschende Meinung | 27. März 2010 — (pm) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein H…
Ein Schadensersatzanspruch lässt sich dann nicht aus § 60, 61 HGB herleiten, wenn ein Arbeitnehmer unter Verstoß gegen § 241 Abs. II BGB für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, während er von seiner Arbeit unter Verrechnung von Urlaubsansprüchen unwiderruflich freigestellt ist. Es können sich aber Schadensersatzansprüche aus § 289 BGB ergeben.
Seinen Vergütungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber behält der Arbeitnehmer mangels anderer Vereinbarung.
Mit dieser Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Klage eines Arbeitgebers abgewiesen: In diesem Fall haben sich die Parteien gestritten um die Verpflichtung des Beklagten, seine bei der Fa. A. GmbH erhaltene Vergütung für die Monate Dezember 2009 und Januar 2010 in Höhe von insgesamt EUR 13.829,29 an die Klägerin auf Grund von behauptetem wettbewerbswidrigen Verhalten herauszugeben, zumindest sich aber die dort erzielte Vergütung auf seine Ansprüche gegenüber der Klägerin anrechnen zu lassen. Das Arbeitsgericht hat die Zahlungsklage abgewiesen. Mit der Berufung verfolgt die Klägerin ihr Ziel weiter.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts stehen der Klägerin die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, da es dafür an einer Rechtsgrundlage fehlt. Das hat das Arbeitsgericht zutreffend entschieden. § 61 HGB ist nicht anwendbar. Dem steht nicht entgegen, dass das Arbeitsgericht durch das rechtskräftige Teilurteil vom 10.09.2010 den Beklagten zur Auskunftserteilung unter Anwendung dieser Norm verurteilt hat. Bei einer Stufenklage schafft das Teilurteil auf Rechnungslegung keine Rechtskraft für den als Vorfrage bejahten Anspruchsgrund.Das Fehlverhalten des Klägers erfüllt nicht den Tatbestand des § 60 Abs. 1 HGB, denn er hat nicht im Geschäftsbereich des eigenen Arbeitgebers während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Geschäfte gemacht. Unter „Geschäftemachen” i.S. des § 60 Abs. 1 HGB ist jede, wenn auch nur spekulative, auf Gewinnerzielung gerichtete Teilnahme am geschäftlichen Verkehr zu verstehen, die nicht nur zur Befriedigung eigener privater Bedürfnisse des Handlungsgehilfen erfolgt. Daran fehlt es bereits. Der Beklagte war als Arbeitnehmer tätig, er hat keine Geschäfte gemacht, sondern seine Arbeitsleistung in den Dienst eines Konkurrenten der Klägerin gestellt. Damit liegt schon gar kein Verstoß gegen § 60 Abs. 1 HGB vor, so dass auch eine Anwendung von § 61 HGB als dessen Rechtsfolge ausscheidet. Auch ist nichts vorgetragen dafür, dass er für Vermittlung einzelner Geschäfte eine gesonderte Vergütung wie eine Provision erhalten hat.
Darüber hinaus scheidet selbst bei Annahme eines Verstoßes gegen § 60 HGB nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Herausgabe der bezogenen Vergütung nach § 61 Abs. 1 HGB aus, weil es an den Voraussetzungen für die Anwendung dieser Norm fehlt, die ein Eintrittsrecht in die g…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
Die herrschende Meinung | 27. März 2010 — (pm) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein H…
beck-blog | 30. Juni 2010 — Nachdem es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, die notwendigen Folgerungen aus dem "Kücükdeveci"-Urteil des EuGH…
domainundrecht.de | 2. November 2005 — Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig Umlaut-D…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 17. Mai 2011 — Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehme…
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss | 3. Dezember 2007 — Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht für den Arbeitnehmer - auch ohne gesonderte Vereinbarung - ein Wettbewerbsve…
arbeitsrechtsfix | 28. Mai 2011 — Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer…
Arbeitsrecht | 18. Mai 2011 — Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehme…
Unternehmerarbeitsrecht | 19. Mai 2011 — Es entspricht der gängigen Personalpraxis, wenn Arbeitgeber mit Ausspruch einer Kündigung die gekündigten Arbeitnehmer bis zum …
Arbeitsrecht-Blog.de | 27. November 2009 — Der Kläger, der als Maschinenbediener bei dem Beklagten arbeitete, wehrte sich mit seiner Klage gegen eine Vereinbarung in sein…
andreas-buschmann.net | 31. Oktober 2006 — Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer einen Bonus gezahlt erhält, die konkrete Höhe des Bonus …