Tadel von oben
am 07.04.2006 von Jurabilis
Wir hoffen, dass wir nicht bereits heillos präkludiert sind mit unserer Berichterstattung über dieses sympathische Judikat aus Karlsruhe. Man möge uns nachsehen, dass wir dieses eine Mal nicht an vorderster Front berichten. Nun zur Sache:
Die Gehörsrüge gem. § 321a ZPO ist, wie alle Welt weiß, ein unscheinbarer
kleiner Rechtsbehelf, der in der Praxis meist mit einem patzigen
Zweizeiler beschieden wird. Dass dies aber auch mal zum vorzeitigen
Karriereende eines nach Gutsherrenart entscheidenden Amtsrichters führen
kann, zeigt die oben bereits verlinkte Entscheidung der rotberobten Weisen, aus der wir ehrfürchtig zitieren möchten:Spätestens aber auf die ausführlich begründete Gehörsrüge musste sich ihm – nicht zuletzt aufgrund der einfach zu durchdringenden Sachlage und der ohne Aufwand möglichen Nachprüfung anhand des Akteninhalts – das Vorliegen eines Gehörsverstoßes aufgedrängt haben. Dass er gleichwohl dem Beschwerdeführer nicht nur die grundgesetzlich gebotene Korrektur seiner Fehlleistung, sondern auch …
Rechtliches Gehör bei dem Amtsgericht Oranienburg, Abteilung 21
Lichtenrader Notizen / Der Schriftsatz des Beklagten vom 17.01.2005, auf dem die gerichtliche Entscheidung beruht, ist den Klägervertretern unter dem 26.01.05 übersandt worden, das Schreiben ist nicht an das Gericht zurückgesandt worden, so dass sie in ihrem Anspruch au…
Der aussichtsloseste Rechtsbehelf der Welt
LBR-Blog / Als kleine Verfassungsbeschwerde wollte der Gesetzgeber die Gehörsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung verstanden wissen. Ist etwa bei einem Urteil des Amtsgerichts die Berufungssumme nicht erreicht, kann man eigentlich nichts mehr machen. Wä…
Bei alternativ gegebenem Rechtsbehelf ist die Gehörsrüge unstatthaft
Recht und Alltag / Die Gehörsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf nach § 321 a ZPO ist nur dann statthaft und damit zulässig, wenn gegen das Urteil (des Berufungsgerichts) ein anderer Rechtsbehelf – wie z.B. die Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 591, 344 ZP…
BVerwG 5 B 93.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den Ablehnungsgesuche des Beschwerdeführers gegen Richter als unbeachtlich erkannt wurden und die Gehörsrüge des BeschwerdefÅ
Fehlurteil geschützt?
strafprozess / Das Bundesgericht schützt ein Urteil der Aargauer Justiz und qualifiziert die dagegen geführte Beschwerde als aussichtslos, was angesichts folgenden Zitats aus dem Urteil des Bundesgerichts zumindest als erstaunlich erscheint (1P.332/2006 vom 24.11…
Diese ollen Temposünder
LawBlog / Mit einem merkwürdigen Urteil des Amtsgerichts Essen musste sich das Oberlandesgericht Hamm befassen. Das Amtsgericht hatte es abgelehnt, einen Sachverständigen an ein Radarfoto zu setzen. Das Oberlandesgericht hielt nicht viel von der Begründung…
