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Der ehemalige Anwalt einer Mandantin möchte unbedingt eine Beratung zur Höhe des Trennungsunterhalts bezahlt erhalten. Sein Beratungsschreiben hatte im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Bedauerlicherweise können wir nicht ermitteln, wie hoch das Nettoeinkommen Ihres Mannes ist ausgehend von einem Bruttoeinkommen von 91.743,45 € und unter Berücksichtigung der Steuerklasse I. Die uns zur Verfügung stehenden L…

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Erschienen 7. September 2005 auf http://www.lawblog.de.

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