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T-Mobile: Wir haben Ihre Kündigung wieder zurückgenommen - Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen

am 05.06.2008 von http://rafranke.blogspot.com

Frechheit hat einen Namen: T-Mobile. Päckchen von T-Mobile an den Kunden, der seinen Vertrag wirksam gekündigt hat. Beendigungszeitpunkt unstrittig: Mitte Juni 2008.Am 4. Juni trifft ein Päckchen ein, das ein Telefon Samsung SGH J 700 enthält. So steht es jedenfalls auf der ungeöffnet gebliebenen Verpackung. Weiter liegen im Päckchen: ein Schreiben und eine Rechnung von T-Mobile vom 2. Juni 2008. Thema: Ihr T-Mobile-Vertrag bleibt bestehen ...Es freut uns sehr, dass Sie sich entschieden haben, weiter mit T-Mobile zu telefonieren! Wir haben Ihre Kündigung zurückgenommen - Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen. .....Dazu noch eine Rechnung mit angegebenem Ihr Bestelldatum: 02.06.2008 über 12,90 Euro und dem freundlichen Hinweis: Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.Da der Kunde weder am 2. Juni 2008 noch zu irgend einem anderen Zeitpunkt Erklärungen über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses abgegeben, …

LG Hamburg: T-Mobile darf iPhone wieder exklusiv vermarkten

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wieder aufgehoben. Das Gericht sah in dem Exklusiv-Vertrieb des iPhones durch T-Mobile keinen Verstoß gegen das Wettbewerbs- oder das Kartellrecht. T-Mobile…

Verhandlungstermin im iPhone-Streit am 29.11.2007

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat in dem iPhone-Streit zwischen Vodafone und T-Mobile einen Verhandlungstermin auf den 29.11.2007 angesetzt. Durch die zuvor ergangene einstweilige Verfügung wurde es T-Mobile verboten, das iPhone von Apple nur in Verbindu…

“Toller” Service bei Mobile.de

kanzlei-hoenig.info / Irgendein Gauner hatte bei mobile.de einen PKW zum Verkauf angeboten. Zu einem Superschnäppchenpreis. Allerdings hat er unsere Kanzleirufnummer angegeben. Reichlich Interessenten haben dann hier auch angerufen. Auch übers Wochenende, an de…

BKartA: Handy-TV-Kooperation von T-Mobile, Vodafone und O2

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens der drei Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB…

Montagslink

Kleinblog | David Klein / Ein - in Deutschland - recht junges aber ehrgeiziges Projekt findet sich unter mobile-monday.de. Mobile Monday is a global community of mobile industry visionaries, developers and influentials fostering cooperation and cross-border business developm…

iPhone-Streit: Landgericht Hamburg will Urteil am Montag verkünden

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg will im Prozess um das Apple iPhone zwischen Vodafone und T-Mobile am Montag sein Urteil verkünden. Vodafone wendet sich mit diesem Verfahren gegen das Vertriebsmodell von T-Mobile, wonach das iPhone exklusiv an das Netz vo…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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