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T-Mobile verliert Schiedsanspruch

am 27.01.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Schiedsklauseln soll nach Bundesrecht immer Geltung verschafft werden, verlangt der Oberste Bundesgerichtshof der USA. Doch T-Mobile kann in einem Sammelklageverfahren von Kunden seine Schiedsklauseln in Kundenverträgen nicht durchsetzen. Erstens beruht der Klageanspruch auf einzelstaatlichem Recht. Zweitens war die Schiedsklausel in T-Mobiles Knebelvertrag im Fall Scott v. Cingular Wireless, 161 P.3d 1000 (Wash. 2007), analog vom Obersten Staatsgericht für nichtig erklärt worden, als es Verträge eines Wettbewerbers prüfte. In Sachen Kathleen Lowden et al. v. T-Mobile USA, Inc., Az. 06-35395, bestätigt das neunte Bundesberufungsgericht der USA am 22. Januar 2008 zudem, dass das Bundesrecht mit seinem Federal Arbitration Act in 9 USC §1 ff. nicht das einzelstaatliche Recht bricht. Das hatte der Ninth Circuit schon in Shoyer v. New Cingular Wireless Services, Inc., 498 F.3d 976 (9th Cir. 2007), ausgeführt. Die Kundenverträge hatten Strafschadensersatz, punitive Damages, sowie Class Actions, ausgeschlossen. Ein Vertrag verbot sittenwidrig, unconscionably, auch eine etwa fällige gesetzliche Kostenerstattung. Salvatorische Klauseln konnten die Verträge nicht retten, da diese insgesamt mit der Nichtigkeit dieser Ausschlüsse vergiftet, tainted, waren. Beging T-Mobile einen strategischen Fehler mit der Weigerung, an …

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