Szenetypisch ???

Gegen den Mandanten wird (nur) wegen Verdachts eines Kfz-Diebstahls ermittelt. Bei einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten fand die Polizei zwar keine Kfz-Teile oder sonstigen einschlägigen Beweise, wohl aber - ausdrücklich als „Zufallsfund" deklarierte - BtM in geringen Mengen sowie eine Dose mit 485.- € Bargeld (6 Scheine zu 50 Euro, 6 Scheine zu 20.- €, 6 Scheine zu 10.- € sowie 1 Schein zu 5.- €). Die Dose wurde ganz wichtig fotografiert. Bildunterschrift:

Im Regal wurde Dose mit Geld (szenetypisch) festgestellt.

Das reichte offensichtlich aus, um das Geld sicherzustellen und - Ordnung muss sein - bei der Justizkasse einzuzahlen. Dass dieses eigenmächtige „Inkasso" von dem Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt war, sei nur am Rande erwähnt. Fehlt nur noch, dass das Geld als „Beweismittel" in Betracht kommen soll.

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Erschienen 20. März 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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