"Synkope" taugt nicht als Erklärung für tödlichen Unfall

Vor fast zwei Jahren geriet eine Arzthelferin aus dem Raum Lohr auf der Fahrt nach Würzburg mit ihrem Auto aus Unachtsamkeit auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Frontalzusammenstoß mit zwei Todesopfern. Am Montag wurde die 45-Jährige vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss sie 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

Wie es dazu kam, dass die dreifache Mutter mit ihrem japanischen Geländewagen am Nachmittag des 11. Mai 2006 auf der Bundesstraße 27 zwischen Thüngersheim und Würzburg nach links bis auf die Gegenfahrbahn kam, konnte auch in drei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht nicht geklärt werden. Die Angeklagte gab zu Protokoll, sie habe keinerlei Erinnerung mehr an den Unfall. Unmittelbar nach der Kollision mit einem entgegen kommenden Golf, bei der eine 36 Jahre alte Frau und ihre elfjährige Tochter getötet wurden, wusste sie es offenbar noch besser: „Ich bin eine Mörderin“, sagte sie zu zwei Zeugen und später noch einmal zur Polizei.

Diese Aussage war einer der Gründe dafür, warum die Verteidigungsstrategie der 45-Jährigen und ihres Verteidigers von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass eine plötzlich einsetzende Bewusstlosigkeit seiner Mandantin, im Fachjargon „Synkope“ genannt, für den Spurwechsel verantwortlich war. In diesem Fall könnte man die Angeklagte nicht für den Tod der beiden Unfallopfer zur Rechenschaft ziehen. Vorgetragen wurde diese Variante zum ersten Mal über zehn Monate nach dem Unfall.

Der Richter kam erwartungsgemäß zu einem anderen Ergebnis: „Die Angeklagte war unaufmerksam. Sekundenschlaf ist für mich die wahrscheinlichste Variante. Gegen so einen Sorgfaltspflichtverstoß ist niemand gefeit.“ Schon wegen der statistisch erwiesenen äußerst geringen Wahrscheinlichkeit scheide für ihn eine „Synkope“ als Erklärung für den Unfall aus, so der Vorsitzende. Die Reaktion der Angeklagten am Unfallort gebe ebenfalls stark zu denken: „Es ist nicht plausibel, nach einer Bewusstseinsstörung die Schuld bei sich zu suchen. Ich bin davon …

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Themen: Amtsgericht

Erschienen 11. März 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.

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