Die elektronische Akte in Strafsachen
Heymanns Strafrecht Online Blog | 28. Juni 2011 — Das BMJ berichtet auf seiner HP über ein Symposium, das heute zur elektronischen Akten in Strafsachen stattgeunden hat. In der …
Über die vielfältigen Fragen, die eine elektronische Aktenführung in Strafsachen aufwirft, veranstaltete das Bundesministerium der Justiz vergangenen Dienstag ein Symposium. Die Themen führten von Fragen, ob sich die elektronische Akte mit der richterlichen Unabhängigkeit verträgt, über die Auslagerung der Akten in die "Cloud" und den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Problemen zum praktischen Einsatz der eAkte zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Strafverteidigern. Besonders zu letzteren will die Justiz mit dem eAkten-Projekt ihren Rückstand aufholen.
Eröffnet wurde das Symposium von Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, mit einem Grußwort. Darin beschrieb sie die Entwicklung der Führung von Schriftstücken von Stein, Papyrus, Pergament bis hin zu Papier und beschrieb dem Auditorium den „Badischen Aktenknoten“. Nach einem Ausritt zu der grundrechtlichen Frage, ob man den Richter "zwingen" darf, eine Akte elektronisch führen zu dürfen, beschrieben die Referenten (u.a. der Justiziar vom Google) wie Daten - also auch elektronische Akten - in die Cloud (was immer das auch sein mag - der Konsens ging in Richtung "auf einem Server gespeicherte Daten") gebracht werden können. Hier wird sich besonders die Problematik stellen, dass die Justizverwaltungen nicht über das Know-How verfügen werden, solche Systeme zu etablieren und es mit externen Dienstleistern Probleme …
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juni 2011 auf http://herrschendemeinung.de/.
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Die elektronische Akte soll auch im Strafrecht eingeführt werden. Im Bundesjustizministerium feilt eine Arbeitsgruppe derzeit an einem Gesetzentwurf für den