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Swissfrist

am 17.08.2006 von http://www.strafprozess.ch

Bisher habe ich mich nicht zu diesem Verfahren geäussert, weil mir all die Spekulationen in den Medien und die - wie immer in solchen Fällen - empörten Reaktionen einiger Politiker-Stiftungsräte, welche eigentlich über ihr eigenes Verhalten empört sein müssten, zu wenig konkret waren.
Was die NZZ nun mitteilt, erscheint mir aber jetzt doch als erwähnenswert. Danach hatte ein Investor im Herbst 2005 Strafanzeige gegen den CEO der Swissfirst wegen Betrugs, eventuell Veruntreuung sowie Insidervergehen angezeigt. Brisanter erscheint mir die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Zürich, dass nun offenbar auch die Seite der Pensionskassen untersucht wird.
Derweil fordert die Aufsichtsbehörde - wie immer in solchen Fällen - neue Regeln. Dabei schwebt ihr auch folgende Idee vor: Der BSV-Direktor erinnerte an Regeln des Bankensektors, wonach Personen mit Einträgen im Strafregister oder mit Verwicklungen in Konkursfälle keine führenden Funktionen ausüben dürften. Solche Bedingungen könnte man auch bei den Stiftungsräten und Verwaltern von Pensionskassen für verbindlich erklären.Richtig! Es sollen nicht immer dieselben Delinquenten eine Chance erhalten, sondern auch bisher Unbescholtene. Das eigentliche Problem wird dadurch natürlich nicht gelöst und bisweilen hat man den Eindruck, dass es auch nicht gelöst werden will. Die hoch begehrten Stiftungsratsmandate würden bei einer konsequenten Regelung einfach zu viel an Attraktivität verlieren und am Ende gar noch Verantwortung einbringen, die ja eigentlich keiner will.

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