Swiss Financial Partners AG (SFP): Vermögensverwalter ohne Erlaubnis?
am 26.09.2007 von KAPITAL-RECHTINFO
Die Schweizer Swiss Financial Partners AG aus Zug verfügt zur Zeit nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen, als Vermögensverwalter tätig zu sein. Der Geschäftsbetrieb läuft dennoch weiter. Ihre Kunden hat die SFP nicht informiert.
Die Swiss Financial Partners AG (SFP) verfügt in der Schweiz nicht über die Voraussetzungen, als Vermögensverwalter tätig zu sein. Neuverträge dürfen damit nicht mehr abgeschlossen werden. Vorhandene Verträge scheinen nun ruhen zu müssen.
Eine vollumfängliche Aufsicht über Vermögensverwalter, wie sie in Deutschland durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (kurz BaFin) gewährleistet wird, gibt es in der Schweiz nicht. Dort müssen sich aber alle externen Vermögensverwalter einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder direkt der Kontrollstelle der Eidgenössichen Finanzverwaltung (EFV) unterstellen. Diese kontrollieren und bekämpfen Geldwäsche im Schweizer Finanzsektor. Ohne Anschluss an eine SRO oder eine Bewilligung der Kontrollstelle darf eine schweizerische Vermögensverwaltung nicht tätig sein.
Wie der KANZLEI GÖDDECKE seitens der Eidgenössischen Finanzverwaltung bestätigt wurde, ist die SFP weder einer Selbstregulierungsorganisation noch der Kontrollstelle direkt unterstellt. Damit darf die SFP nicht mehr als Vermögensverwalter tätig sein. Weder auf der Internetseite noch durch Rundbriefe wurden die SFP-Kunden hierüber informiert.
Die neuen Tatsache verheißt nichts Gutes. Bereits am Anfang des Jahres verunsicherten Insolvenzgerüchte der SFP die Anleger. Diese wurden seitens der SFP dementiert. Die Eidgenössiche Finanzverwaltung wird jedoch prüfen müssen, warum die SFP der Aufsicht nicht mehr untersteht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Anleger sollten wachsam sein. Viele Fragen …
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