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Swiss Financial Partners AG (SFP): Die Eidgenoessische Bankenkommission ersetzt Geschaeftsfuehrung

am 29.11.2007 von http://www.kapital-rechtinfo.de

Mit ordnungsbehoerdlicher Verfuegung hat die Eidgenoessische Bankenkommission (EBK) der bisherigen Geschaeftsfuehrung untersagt, weiterhin allein im Namen der Gesellschaft zu handeln. Statt dessen hat sie zwei Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, die die Geschaefte der SFP ueberprueft und fortfuehrt.
Der Geschäftsführer der SFP, Herr Guido Gillardoni, ist aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung nicht mehr ermächtigt, die Geschäfte seiner Vermögensverwaltung zu führen. Vermutlich haben nicht unmittelbar aufklärbare Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung dazu geführt, dass sich die EBK gezwungen sah, eigene Untersuchungsbeauftragte im Unternehmen einzusetzen. Diese führen nun kommissarisch die Geschäftsführung des Unternehmens.
 
Seit geraumer Zeit war die SFP bereits in der Schweiz als Vermögensverwalter tätig, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen. Die SFP war entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht mehr einer Selbstregulierungsorganisation unterstellt, die die Einhaltung der Geldwäschenormen beaufsichtigte. Weitere Hintergründe sind noch unklar. Jedenfalls war es der SFP offensichtlich nicht ohne weiteres möglich, die Erlaubnis wieder zu erlangen.
 
Nach Art. 23quarter des Schweizer BankG kann die EBK Untersuchungsbeamte einsetzen, wenn mit Hilfe des betroffenen Unternehmen ein aufsichtsrechtlicher Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann oder die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen seitens des betroffenen Unternehmens nicht erfolgt. Die eingesetzten Untersuchungsbeamten haben grundsätzlich umfassende Befugnisse, wie das Recht, alle Räumlichkeiten des Unternehmens zu betreten, sämtliche Unterlagen einzusehen oder Auskünfte zu erfragen.
 
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Auf Ihrer Internetseite beruft sich die SFP auf die langwährende Tradition Schweizer Vermögensverwalter, die auf starken Fundamenten ruht. Ob die SFP Ihre Geschäfte aber mittel- bis langfristig weiterhin fortsetzen kann, ist ungewiss. Die Maßnahme der EBK lässt befürchten, dass …

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