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SWIFT darf keine Kontendaten mehr in die USA übermitteln

am 26.11.2006 von strafblog

Die EU-Datenschutzbeauftragten der sogenannten Artikel 29 Datenschutzgruppe hält die vor kurzem bekannt gewordene Praxis des in der Schweiz ansässigen Datennetzwerkes SWIFT, welches den Sicherheitsbehörden der USA Zugriff auf die Daten von Banktransaktionen mit einem Volumen von täglich 4,8 Billionen Euro ermöglicht, für rechtswidrig. 7.800 Banken und Kreditinstitute aus ca. 200 Ländern sind an das Netzwerk angeschlossen. Nachdem zuvor schon der Düsseldorfer Kreis der Datenschutzkontrolleure in der Wirtschaft die Spiegelung von Datensätzen im SWIFT-Rechenzentrum in den USA und die anschließende Herausgabe von dort gespeicherten Daten an US-amerikanische Behörden als illegal deklariert und das unverzügliche Einleiten von Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Informationen gefordert hatte, hat jetzt auch die EU-Kommission diese Auffassung vertreten. Für die Schnüffelpraxis, die seit den Attentaten des 11.9.2001 stattfinde, gebe es keine Rechtsgrundlage. Näheres hierzu ist bei heise-online nachzulesen.

Autor: RA Rainer Pohlen

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