Swap-Geschäfte: WVV zu zwei Drittel selbst für Schaden verantwortlich

Zwei Drittel Mitverschulden trägt die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) an ihren Millionenverlusten aus riskanten Zinsgeschäften. Das hat das Landgericht Würzburg im Schadensersatzprozess des Kommunalversorgers gegen die Deutsche Bank entschieden. 2,7 Millionen Euro forderte die WVV von ihrer Hausbank nach dem Abschluss so genannter „Spread-Ladder-Swaps“. Zahlen muss das Kreditinstitut nach dem Urteil des Landgerichts fast 960.000 Euro. Die Deutsche Bank will in Berufung gehen.

Die WVV, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Würzburg, hatte nach Beratung durch die Bank zur Senkung der eigenen Zinslast auf künftige Zinsentwicklungen spekuliert. Entscheidend ist dabei die Differenz (der „Spread“) zwischen langfristigen Kapitalmarktzinsen und kurzfristigen Geldmarktzinsen. Weil sich beide Zinssätze in den Jahren 2005 und 2006 einander annäherten – eine so genannte „inverse Zinsstruktur“ - kam es bei der WVV zu Verlusten in Höhe von mehr als vier Millionen Euro. Daraufhin zog das Unternehmen die Notbremse, beendete die Swap-Verträge und verklagte die Bank auf Zahlung von rund 2,7 Millionen Euro Schadensersatz.

Ein Drittel davon muss die Deutsche Bank nach Ansicht der Würzburger Richter zuzüglich Zinsen bezahlen. Es bestehe ein Anspruch auf Schadensersatz, weil die Bank das Kommunal-Unternehmen nicht über alle wesentlichen Details der Swap-Geschäfte ausreichend informiert habe, sagte die Vorsitzende Richterin Helga Twardzik. So sei bei den Beratungsgesprächen nur beiläufig erwähnt worden, dass es in den vergangenen vier Jahrzehnten insgesamt viermal zu einer inversen Zinsstruktur gekommen war: „Das reicht nicht aus.“

Nach Ansicht der Zivilkammer wären die Berater der Bank außerdem verpflichtet gewesen, die WVV auf eine Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften hinzuweisen. Die WVV sei zumindest gegenüber der Stadt Würzburg an das allgemeine Spekulationsverbot von Kommunen gebunden gewesen, so Twardzik. Das hätte man von Seiten der Bank vor Abschluss der riskanten Verträge prüfen müssen, betonte die Vorsitzende. Allerdings hätten sich auch Vorstand, Rechtsabteilung und Aufsichtsrat der WVV selbst darüber Gedanken machen müssen. Dass das nicht geschah, führte zu dem Zwei-Drittel-Verschulden der Klägerin. Dieses Ergebnis hatten die Richter be…

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Themen: Schäden , Landgericht , Deutsche Bank , Wvv , Swap Geschäfte

Erschienen 4. April 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.

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