KENNE SIE NICHT
LawBlog | 29. Oktober 2005 — Um 21 Uhr ruft mich Frau G. an. Sie ist gerade auf einer belebten Düsseldorfer Straße von der Polizei aus ihrem Auto geholt wor…
Die Benutzung eines Notebooks in der Öffentlichkeit macht den Bürger offensichtlich zum potenziellen Kriminellen (siehe auch vorherigen Eintrag). Ich habe meinen Computer fast immer dabei und nutze ihn auch an verdächtigen Orten. In Wartehäuschen und Cafés, auf Gerichtsfluren, Parkbänken und, ja, auch im Auto. Neulich habe ich sogar neben dem Polizeipräsidium auf einem Mäuerchen gesessen und eine E-Mail geschrieben. Zum Glück war das in Düsseldorf, nicht in Paderborn.
Da ich also hochgradig gefährdet bin, habe ich mir überlegt, was ich mache, wenn mich Polizeibeamte des Einbruchs in fremde WLANs verdächtigen.
1. Ganz schnell den Ausknopf drücken und mich hierbei auch nicht beirren lassen. Wenn das nicht klappt und die Beamten am Gerät rumfummeln, keine Fragen bentworten und auch nichts zu den Programmen erklären. Bei abgeschaltetem Gerät das Passwort nicht nennen.
2. Sagen, dass ich mich nicht äußere und von meinem Schweigerecht Gebrauch mache. Gilt für den Fall, dass die Beamten sowieso der Meinung sind, dass ich was Böses gemacht habe.
3. Bei einigermaßen zugänglichen Beamten abstrakt darauf hinweisen, dass ich mit meinem Notebook viele Dinge machen kann, die mit Internet nichts zu tun haben.Texte schreiben zum Beispiel. Oder was spielen. Bei Sprüchen wie “Geben Sie doch zu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Februar 2005 auf http://www.lawblog.de.
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