Surfen auf Pornoseiten
am 07.07.2005 von http://log.handakte.de/
Arbeitnehmern kann wegen des Surfens auf Pornoseiten im Internet in der Dienstzeit die fristlose Entlassung drohen. Ob die Kündigung in einem solchen Fall wirksam ist, hängt von der Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls ab, entschied das BAG in Erfurt (2 AZR 581/04).
Damit wiesen die obersten Arbeitsrichter den Rechtsstreit zwischen einem entlassenen Schichtführer und BASF an …
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…
BAG missbilligt Surfen auf Pornoseiten
37sechsBlog / Kein Pardon kennt das Bundesarbeitsgericht, wenn es um das Surfen auf Pornoseiten während der Arbeitszeit geht.…
LAG Rehinland-Pfalz: Kündigung - Meininugsfreiheit contra Ehrverletzung
arbeitsrechtblog / Das LAG Rheinland-Pfalz hatte wieder einmal über einen beliebten arbeitsrechtlichen Dauerbrenner zu entscheiden: Die Kündigung wegen ehrverletzender Äusserungen. Das LAG hat die Leitlinie der Rechtsorechung bestätigt, wonach die Meinungsfreiheit…
Wochenrückblick: Pornoseiten, Autokennzeichen, RfÄndStV
Telemedicus / +++ LG Kiel: Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen +++ iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile +++ Geldbuße gegen Videobänder-Hersteller +++ Im Kommen: 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag +++ BVerfG verhandelte über a…
BAG: Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im…
Kündigung wegen Internet- und Computernutzung
Law-Blog / In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrü…
