200 Jahre Haft für Besitz von Kinderpornografie
RA-Blog | 27. Februar 2007 — Der US Supreme Court hat die Berufung eines Highschool-Lehrers abgelehnt, der wegen Besitzes von Kinderpornografie zu 200 Jahren H…
Die New York Times berichtet von einem interessanten Fall, den das Supreme Court nun beschäftigt:
Ein Mann hatte eine Frau erschossen. Der Anwalt sagt ihm “ach was, plädier mal ruhig auf schuldig, wir sagen dann, dass Du sie schließlich nur 4 Mal unterhalb der Hüfte mit Deinem Großkaliber getroffen hast, also war das kein Vorsatz.
Und was macht der Mann? Geht hin und plädiert auf schuldig – und bekommt 15-30 Jahre wegen (vorsätzlichen) Mordes.
Kein Witz, wirklich so gewesen! Das das nicht unbedingt der cleverste Rat war, kann man sich auch als Laie des Strafrechtssystems in den USA lebhaft vorstellen. Dass man mit der Ausrede “och, daneben ist halt nicht drin und nur drin ist Vorsatz” weder Fahrlässigkeit oder “Schusseligkeit” wirklich glaubhaft machen kann – und wir reden ja von 4 Schüssen! – wäre selbst einem geistigen Quäker aufgegangen. Jetzt klagt er auf Anwaltsfehler, da ihm nicht gesagt wurde, dass die Staatsanwaltschaft “4-7 Jahre” angeboten hatte, was er nicht wußte.
In einem anderem Fall wurde der Mandant nicht aufgeklärt, dass er für seine (Verkehrsstraf)Tat auf schuldig “wegen kleinerem Vergehen” plädieren sollte – dann nur 90 Tage ins Gefängnis gemusst hätte, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis! Das hatte der Anwalt aber dem Mann verschwiegen. So bekam er 3 Jahre Haftstrafe, da er die Annahmefrist für das Angebot der Staatsanwaltschaft verpasst hatte.
Und in der Tat beschäftigt sich kein geringeres als das Supreme Court nun damit, da das “plea bargaining” – also das Schnäppchengeschacher um eine möglichst günstige Verurteilung” – so eigentlich dem 6ten Verfassungsgrundsatz widerspricht. Insofern stellt sich die Frage,…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. November 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.
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