Supernature-Forum geht beim LG Hamburg baden

Das Landgericht Hamburg hat am 27.04.2007 zur Forenhaftung in Sachen Supernature-Forum das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Nachdem im März der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall bezüglich der Haftung für von Dritten eingestellte Foreninhalte noch die Kenntniserlangung des Forenbetreibers vom rechtswidrigen Inhalt vorausgesetzt hatte (Pressemitteilung zu VI ZR 101/06 vom 27.03.2007, Blogbeitrag), verfolgt das Landgericht Hamburg einen "etwas" anderen Ansatz: Foreninhalte seien eigene Inhalte i.S.d. § 6 Abs. 1 MDStV Eine Distanzierung von Inhalten, die sich der Betreiber nicht zurechnen lassen möchte, habe nicht pauschal sondern konkret und ausdrücklich zu erfolgen Dies folge § 54 RfStV, der für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gelte, wozu auch Internetforen gehören würden. Forenbeiträge sind journalistisch-redaktionelle Inhalte im Sinne des § 54 RfStV. Wer hätte das gedacht? Bei Foren und Recht ist die Entscheidung im Volltext nachzulesen. via F!XMBR

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Themen: LG Hamburg , Bundesgerichtshof , Landgericht Hamburg

Erschienen 5. Mai 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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