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Supernature-Forum geht beim LG Hamburg baden

am 05.05.2007 von http://www.ra-blog.de

Das Landgericht Hamburg hat am 27.04.2007 zur Forenhaftung in Sachen Supernature-Forum das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt.

Nachdem im März der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall bezüglich der Haftung für von Dritten eingestellte Foreninhalte noch die Kenntniserlangung des Forenbetreibers vom rechtswidrigen Inhalt vorausgesetzt hatte (Pressemitteilung zu VI ZR 101/06 vom 27.03.2007, Blogbeitrag), verfolgt das Landgericht Hamburg einen etwas anderen Ansatz:
Foreninhalte seien eigene Inhalte i.S.d. § 6 Abs. 1 MDStV Eine Distanzierung von Inhalten, die sich der Betreiber nicht zurechnen lassen möchte, habe nicht pauschal sondern konkret und ausdrücklich zu erfolgen Dies folge § 54 RfStV, …

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