Superior dummdreist

Die Superior Vertriebsmanagement GmbH gehört zu den bekannten Vertreibern der Nettopolicen der Atlanticlux nebst Vermittlungsgebührenvereinbarungen. Letztere belasten die mehr oder meist weniger glücklichen Versicherungskunden mit ganz erheblichen Zahlungsverpflichtungen.

Aus diesem Grunde stellen die Kunden auch oft ihre Zahlungen ein, wenn sie erkennen, dass sie für die Vermittlung einer einzigen fondsgebundenen Lebensversicherung zumindest fragwürdiger Qualität dem Vermittler eine Provision in vier- gelegentlich auch fünfstelliger Höhe zahlen sollen. Diese werden dann von Superior mit einem Mahnschreiben beglückt, das mit folgendem Absatz endet:

Sollten Sie von Dritter Seite zur Einstellung Ihrer Zahlungsverpflichtungen aus der mit uns geschlossenen Vermittlungsgebührenvereinbarung veranlasst worden sein, teilen wir Ihnen mit, dass die Vermittlungsgebührenvereinbarung amtsbekannt ist und ihre Rechtsmäßigkeit durch den BGH bestätigt wurde.

Abgesehen davon, dass die Kunden sicherlich nicht ihre „Zahlungsverpflichtungen", sondern allenfalls ihre Zahlungen eingestellt haben und „amtsbekannt" wohl eher gerichtsbekannt heißen soll enthält dieser ach so wichtig klingende Satz auch ansonsten nur heiße Luft:

Das einzige, was der BGH tatsächlich mehrfach bestätigt hat, ist die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Vertragskonstruktion - und nur diese. Das besagt über die Wirksamkeit einer Vermittlungsgebührenvereinbarung im konkreten Einzelfall schlicht gar nichts. Und aus eben diesem Grunde sind auch bereits diverse Gerichts zu der Auffassung gelangt, dass die als Versicherungsmakler zu qualifizierenden Versicherungsvermittler wegen Verstoßes gegen Beratungspflichten u.a. aus der Vermittlungsgebührenvereinbarung nicht nur keinen Zahlungsanspruch herleiten können, sondern vielmehr ver…

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Themen: Gelegentlich , Luft

Erschienen 16. April 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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