Suizidversuch einer traumatisierten Frau als Argument für Abschiebungshaft mißbraucht

Das Landgericht Dortmund hat den Haftantrag und Haftbeschluss gegen eine tschetschindesche Asylbewerberin als „offensichtlich rechtswidrig“ anerkannt. Nach einem 18 Tage währenden Martyrium für die Frau, welches mit diesem Beschluß sein Ende fand, steht allerdings die Aufarbeitung des Skandals noch aus. Frau A. war zu Unrecht in Abschiebungshaft genommen worden. In seinem Beschluss stellte das Landgericht Dortmund fest, dass sowohl der Haftantrag der Ausländerbehörde Kreis Unna als auch der Beschluss des Amtgerichts Kamen offensichtlich rechtwidrig waren. Die schwerkranke Frau wurde heute nach 18 Tagen Martyrium aus der Haft entlassen. Im Fall dieser traumatisierten Flüchtlingsfrau aus Tschetschenien wurde ihr Suizidversuch als Argument missbraucht, sie in Abschiebungshaft zu nehmen. Frau A. braucht jetzt nach Einschätzung von "PRO ASYL" eine ad…

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Erschienen 18. August 2005 auf http://menschenrechte.blogg.de/.

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