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Suizid eines Mandanten, oder: Aliquid semper häret

am 03.06.2006 von strafblog

Vor wenigen Stunden erreichte mich die Nachricht, dass ein erst gestern wegen eines Mißbrauchsvorwurfes inhaftierter Mandant in der Nacht Suizid begangen hat. Das schlägt auf den Magen und wirft einen ziemlich dunklen Schatten auf das gerade begonnene Pfingstwochenende auf Mallorca. Der Endfünfziger war trotz vehementen Bestreitens des Tatvorwurfs gestern in Untersuchungshaft genommen worden, obwohl er bislang nicht vorbestraft war, über einen festen Wohnsitz und einen festen Arbeitsplatz verfügte und mit einer pflegebedürftigen Ehefrau seit ewig langen Jahren verheiratet war. Der Haftrichter, ein gewöhnlich durchaus besonnener und nicht vorschnell urteilender Mann, sah denn auch keine Fluchtgefahr, meinte aber, Wiederholungsgefahr nicht ausschließen zu können, zumal sich das angebliche Missbrauchsopfer im nachbarlichen Umfeld aufhalte. Und dringenden Tatverdacht sehe er trotz der deliktstypischen Beweisschwierigkeiten im Gegensatz zur Verteidigung schon. Gegebenenfalls könne man über eine Haftverschonung sprechen, wenn ein Wohnungswechsel in Aussicht stehe, meinte er noch. Das hat sich jetzt natürlich erledigt.

Ich habe keine Ahnung, ob der Mandant schuldig war oder nicht. Das wird sich jetzt auch nicht mehr herausstellen lassen. Der Suizid als solcher stellt für mich kein Schuldeingeständnis dar. Gerade in diesem Deliktsbereich empfinden auch unschuldige Betroffene allein die Tatsache der Beschuldigung oft schon als schwer erträgliche Schmach, zumal sie wissen, dass sie mit einer Ächtung durch ihr gesamtes soziales Umfeld rechnen müssen, wenn der Tatvorwurf erst einmal bekannt wird. Und bei einer Inhaftierung spricht sich so etwas meist wie ein Lauffeuer herum. Selbst wenn sich später die Unschuld erweisen ließe, der gute Ruf ist hin. Aliquid semper häret (Irgendetwas bleibt immer hängen) - dieser Sinnspruch gilt wohl nirgends so unmittelbar wie bei dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Ich denke nicht, dass man so ohne weiteres jemandem die Schuld an dem Geschehen geben kann. Der Haftrichter hat diese Entwicklung sicher genauso wenig vorausgesehen und gewollt wie ich. Anzeichen für Suizidgefahr habe ich nicht erkannt, obwohl ich gemeinhin einen ganz guten Blick dafür zu haben glaube. Aber man kann halt niemandem in den Kopf hineinschauen und manchmal entsteht die Angst oder Verzweiflung oder Scham ja auch über Nacht. Die Hinterbliebenen jedenfalls müssen erst einmal damit fertig werden und das ist gewiss nicht leicht. Ihnen gilt mein Beileid.

Autor: RA Rainer Pohlen

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