50 Tage Jahresurlaub
reuter-arbeitsrecht.de | 13. November 2011 — Das erscheint Ihnen traumhaft, realitätsfern, gewerkschaftsnah oder vielleicht postsozialistisch? Dann sollten Sie vielleicht…
Über anwaltliche "Todsünden" und andere Liederlichkeiten ... Was braucht Deutschland Bacheloretten, wenn es solche (noch) zugelassenen, aber zu lässigen, todsündigen Anwältinnen zumindest auf den in Deutschland lebenden Teil der Menschheit los- und bei allen OLG zuläßt? Die zu allem Überfluß ihren anwaltlich in der Angelegenheit zunächst nicht vertretenen Gegnern auch noch ein Jura-Studium (an der Fernuni Hagen?) als Therapie für vermeintlich hochgardig gestörte Gegner vorschlagen .... . Es sind doch so schon zu viele (auch wenn 14% aufgeben)! - und wie hier - aus den Briefköpfen der Sozietät und den Blicken und dem Gerichtsgewusel ("Sie hat sich stets bemüht, den an Sie herangetragenen Mandaten ... ) verschwinden. Wir bleiben dabei: Es sind so schon und offensichtlich einfach zu viele Solche Fälle auch - mit den (Brief-)Köpfen des Grauens - gefühlte 20% - (1) (2) (3) sind allerdings dagegen nur nervig und "relativ" harmlos. Gefühlte 20% kriegt man auch mit EINEM einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09 LG Dresden) und BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF) so schnell nicht weg. Höchstens in gemeinsamer Anstrengung ... . Denn die Selbstreinigungskräfte des Marktes scheinen auch hier nicht zu funktionieren. (Vielleicht wären DAS ja mal Fälle für die Massenabmahner ;-) - Streitwert(e): 6000 Euro!) BTW: Muss es wirklich "DAR" oder nicht besser und konsequent doch "DAL" (Dümmster anzunehmender lawyer in Anlagogie zu "Dümmster anzunehmender User" heißen? Also: Wie entsorgt frau/blonde Anwältin eine Email, die sie a) ausgedruckt b) "ungelesen, aber in jedem Fall unbeachtet" (Mandant also nicht mal informiert?) c) geantwortet hat? (an den noch nicht vertretenen Gegner:) "... ich hatte Ihnen bereits vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass der von Ihnen umfangreichst fabrizierte Müll - zumeist ungelesen, in jedem Falle jedoch unbeachtet - in unserem Altpapiercontainer landet. [...] sic! ... wenn Sie bei der Korrektur hinsichtlich Rechtsprechung und der Grammatik ..." (gemeint war wohl Rechtschreibung!) ... Noch nicht mal ein Fünchen Respekt oder Anerkennung kann ich für Sie und Ihre hochgradig gsetörte Persönlichkeit aufbringen. Die einzigen Emotionen, die ich für Sie und ihre Machenschaften entwickeln konnte, sind Mitleid und Bedauern und der Gedanke, dass Ihnen in der Tat nicht mehr zu helfen ist. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, mit der neu gewonnenen Zeit noch ein Jurastudium zu absolvieren. ..." Mal schauen, was die Anwaltskammer und STA so als Antworten zu bieten haben (und wann!), zumal die Blondine ja auch im weiteren Verlauf der Suada in Email-Form als Schriftsatz an den in dieser Sache zunächst nicht vertretenen Gegner ohnehin INZWISCHEN ohnehin schon etwas (brief)kopf- und mandantinnenlos wirkt. (An andere Stelle meinte ihre Ex-Mandantin aus diesem Gesamt-Fall, sie habe die neue (inzwischen wohl 4.) Anwältin, weil ihr Ex-Gatte "ja alle ander…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Dezember 2009 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.
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Die römisch-katholische Lehre über die Todsünde wird der biblischen Lehre von der Sünde und der Vergebung gegenübergestellt.