Süddeutsche Zeitung empfiehlt www.kuendigung.de

in dem leider nur kostenpflichtig im Internet lesbaren Artikel “Bescheid wissen, Nachteile vermeiden: Kündigung aus Altersgründen gesetzeswidrig. Mit 65 Jahren gibt es keine Pflicht zur Rente. Arbeitsverträge können aber bis Erreichen des Ruhestands befristet werden / Lebensalter bei Sozialauswahl irrelevant” zum aktuellen Thema Altersgrenze. Auf www.kuendigung.de können die im Artikel zitierten Urteile des BAG, LAG Düsseldorf und ArbG Paderborn im Volltext heruntergeladen werden. Für den am 24.10.2006 veröffentlichten Beitrag wurde JuracityBlogger RA Michael Felser e…

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Themen: Urteil , Blogger , Süddeutsche Zeitung , Kuendigung , Kündigung Aus Altersgründen

Erschienen 26. Oktober 2006 auf http://blog.juracity.de.

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Kommentare zu "Süddeutsche Zeitung empfiehlt www.kuendigung.de":

16. April 2009 von Gerald — Ich möchte einen Arbeitskollegen helfen.Er ist 60 Jahre alt und möchte aus der Firma ausscheiden da er es gesundheitlich nicht mehr schafft.Doch der Arbeitgeber möchte ihn nicht gehen lassen.Was tun?
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