Subito-Klageerwiderung
am 30.10.2004 von JurabilisThomas Ubber (Lovells) geht die Angelegenheit (Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. u.a. ./. Subito e.V. und Freistaat Bayern) der Bedeutung entsprechend sehr grundsätzlich an. Die Lektüre des Schriftsatzes (95 S., PDF) wird …
Deutsche Bibliothek darf Kopierschutz knacken
Handakte WebLAWg / Der Bundesverband der phonographischen Wirtschaft (IFPI) und der Börsenverein des deutschen Buchhandels haben mit der Deutschen Bibliothek (DDB) jetzt eine...…
Open Access
Weblawg.de / ... Der Begriff Open Access (Abk.: OA) bezeichnet ein neuartiges Konzept für das wissenschaftliche Publikationswesen. Ziel ist es, den Zugang zu wissenschaftlicher Information zu erleichtern. ... Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bunde…
Subito, ein Dokumentlieferdienst in Schwierigkeiten
Jurabilis / Subito hat sich im Laufe der Jahre zum zentralen Portal für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur entwickelt. Abzulesen ist dies an den kontinuierlich steigenden Nutzerzahlen. Blickte der Versandservice 1998 noch auf lediglich knapp 102.000…
Der zweite Korb
Jurabilis / Ich muss einiges nachtragen: Hier also der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (besser bekannt als der zweite Korb). Auf der DGRI-Herbstakademie wurde nach dem sehr interessanten V…
Subito: Ten more years!
Jurabilis / Ich war lange Zeit unsicher, ob ich Subito angesichts der Querelen um den geplanten § 53a UrhG überhaupt zum zehnten Geburtstag (04.10.) gratulieren solle - schließlich sollte es nicht wie ein Nachruf klingen. Indes: Jetzt erst recht! Ten more ye…
Deutsche Bibliothek darf kopiergeschützte Werke kopieren
LAWgical / Zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen - insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke - darf die Deutsche Bibliothek künftig auch kopiergeschützte Produkte kopieren. Dasselbe gilt auch für Bücher sowie durch Rechtemanageme…
BÖV und Google wollen Bücher online durchsuchen
Law-Blog / Gerade kann man über die Pressemeldung stolpern, dass allen Ernstes der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (BÖV) Google den Kampf angesagt hat. In der Sache geht es um die Digitalisierung von Büchern, um deren Inhalt online im Volltext durchs…
Subito-Urteil vom LG München I
Handakte WebLAWg / Das OLG München hat nach einer Pressemeldung der TIB Hannover den Versand von Aufsatzkopien per eMail für nicht rechtens erklärt. Als Vorbereitung darauf ist es sinnvoll, sich das Ergebnis der vorinstanzlichen Entscheidung des LG München I vom 15…
