Stuttgart court on poor translation / OLG Stuttgart-Entscheidung zum schlechten Dolmetschen u.a.
am 04.07.2006 von http://transblawg.eu
Many thanks for the following to Oliver García. The case is OLG Stuttgart 5 U 21/06
This is a simple case really, about which I go on at excruciating length, partly in the continuation of this entry, below.
OLG Stuttgart, Urteil 5 U 21/06 vom 15. Mai 2006, Leitsatz:
Die Auslegung fremdsprachlicher Vertragsbindungen unterliegt ausschließlich dem Gericht. Dieses kann sich über die allein am Wortlaut orientierte Übersetzung eines Dolmetschers hinwegsetzen, wenn das die teleologische Auslegung gebietet und diese mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar ist.
Judgment of Stuttgart Oberlandesgericht (Higher Regional Court of Appeal) of 15 May 2006, headnote:
The interpretation of foreign-language contracts is the sole responsibility of the court. The court may ignore the translation of an interpreter which is based solely on the wording if the teleological interpretation requires this and this is (even if only just) compatible with the foreign-language text.
Im jetzigen Fall war das vielleicht richtig. Selbstverständlich entscheidet das Gericht, nicht die Dolmetscher. Außerdem hatte das Gericht als weiteren Beweis ein Schreiben von der Klägerin, der russischen KG, das die Möglichkeit des Schiedsgerichts erwähnte. Aber wie beschreibt das Gericht die Sprachprobleme? Außerdem frage ich mich, was “allein am Wortlaut orientiert” bedeutet und warum keine schriftliche Übersetzung eingefordert wurde - Stegreifübersetzung ist nicht ideal.
Fragen:
1. hier und bei anderen deutschen Urteilen kann man nicht die volle Geschichte lesen:
Wegen der Einzelheiten wird auf sämtliche Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen im ersten Rechtszug und auf die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts Stuttgart Bezug genommen.
Wegen des weiteren Vortrags der Parteien in zweiter Instanz …
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