Grundprinzipien Der Mediation: Grundprinzipien der Mediation
Recht & Mediation | 18. Juli 2009 — Grundlage des Mediationsverfahrens (Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen dritten Person in einem strukturierten Verfahren) …
Angeblich handelt es sich um das derzeit größte und bekannteste Mediationsverfahren in Deutschland: die Schlichtung um das Großbauprojekt der Deutsche Bahn AG, das Projekt „Stuttgart 21″. Mit der Bahn, der Stadt, dem Land, der Naturschutzorganisation BUND und anderen Protestbewegungen gibt es so viele Beteiligte wie selten in einem Schlichtungsverfahren.
Aber: es ist gar keine Mediation! Zwar werden wohl zwei der tragenden Säulen einer Mediation erfüllt: die Beteiligten sitzen freiwillig zusammen (auch wenn sich die Bahn möglicherweise durch die Proteste dazu genötigt sieht) und der moderierende Dritte, Herr Dr. Heiner Geißler, ist neutral (wovon mal ausgegangen wird, solange es keinen gegenteiligen Beweis gibt). An der dritten Säule, der Vertraulichkeit, hapert es schon; denn wie in kaum einem anderen Konflikt werden zahlreiche Details der Gespräche nach außen getragen und von den Medien in Windeseile verbreitet. Vertraulichkeit sieht anders aus, verpflichten sich in einer Mediation doch alle Beteiligten, über das Gesagte Stillschweigen zu bewahren. Und dann gilt bei einer Mediation noch das Grundprinzip der Lösungsfindung durch die Beteiligten selbst. Eine Mediation unterscheidet sich gegenüber anderen Schlichtungs- und auch Gerichtsverfahren dadurch, daß die Beteiligten (die sogenannten Medianten) die Lösung selbst erarbeiten und nicht eine Lösung vorgegeben bekommen (beispielsweise durch einen Richter). Der große Vorteil einer Mediation liegt darin, daß solche selbst erarbeiteten Lösungen erfahrungsgemäß wesentlich häufiger dauerhaft halten, weil sie von den Medianten als ihre eigene Lösung akzeptiert werden. Im Gegensatz zu einem Mediator, der die Beteiligten nur führt, bringt Heiner Geißler jedoch seine Vorschläge ein (wie die der aufgegriffenen Kombilösung Kopfbahnhof für den Nahverkehr und unterirdischer Durchgangsbahnhof für den Fernverkehr).
Nein, um eine Mediation handelt es sich bei den Gesprächen um Stuttgart 21 wahrlich nicht. Nichtsdestotrotz wird das Schlichtungsverfahren weiterhin quer durch die Presse als Mediation bezeichnet. Schlimm genug, daß hier ein falsches Bild einer Mediation verbreitet wird.
Jetzt hat sich Herr Geißler zudem auch noch einen doppelten Fauxpas geleistet: erst hat er die Beteiligten am 29.07.2011 gefragt: „…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. August 2011 auf http://mediationsolutions.wordpress.com.
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