Stuttgart 21: Eilantrag gegen Südflügel-Hbf-Abriss von VG Baden-Württemberg abgelehnt
Erneut oder immer noch ist das Projekt in der Diskussion. Viele Bürger wollen das Bauprojekt nicht akzeptieren. Als mit dem Abriss des Südflügels des Stuttgarter
Hauptbahnhofs begonnen werden sollte, protestierten wieder viele dagegen. Das Projekt ist so umstritten, weil es enorme Kosten birgt.
Um bessere Verkehrsanbindungen im Bereich Zugverkehr zu schaffen, wird zu diesem Zweck ein Tunnel gebaut, der enorme Summen
verschlingt.
Ein Bürger wollte einen gegen den
Südflügelabriss durchsetzen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte dies aber ab. Der Beschluss ist zudem unanfechtbar,
laut Pressemitteilung des VG Baden-Württemberg.
Schützt vor Abriss des Südflügels?
Ein des Architekten klagte gegen den Abriss des südlichen Flügels. Er wollte, dass sein
Eilantrag berücksichtigt wird und so dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn AG Abrissarbeiten untersagt werden. Der
Antragsteller berief sich damit auf das Urheberrecht des Architekten. Die Abrissarbeiten wollte er untersagt wissen – zumindest
vorübergehend -, bis die Planfeststellungsabschnitte “Filderbahnhof” und “Abstellbahnhof” “unanfechtbar planfestgestellt sind”. Das
wollte er dem vom 28.01.2005 als Nebenbestimmung hinzufügen lassen.
VG weist Eilantrag zurück
Das VG Baden-Württemberg entschied, dass dem Antragsteller die Befugnis fehlt, diesen Eilantrag überhaupt zu stellen. Auf das
Urheberrecht kann er sich hier nicht beziehen. Die “Gestaltungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses” bleibe von dem Urheberrecht
unberührt. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig, so der VG.
Dem Antragsteller ist vielmehr ein Fehler im Prozessablauf unterlaufen, hätte er durchsetzen wollen, was er hier ford…
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