Zehntausende protestieren friedlich gegen Stuttgart 21
Reuters | 5. Oktober 2010 — Stuttgart (Reuters) - Zehntausende Menschen haben am Montagabend in Stuttgart friedlich gegen den Umbau des denkmalgeschützten …
Obwohl der Stuttgarter Bahnhofsumbau mit vorgesehenem integriertem Tunnel bereits beschlossene Sache ist, musste dazu wieder ein Gerichtsurteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gefällt werden. In diesem Fall ist der Schlossgarten betroffen. Denn auch der ist in das Bauprojekt Stuttgart 21 involviert. Der Umbau soll letztlich für effizientere Bahnverkehrsanbindungen sorgen.
Beschwerde gegen Betretungs- und Aufenthaltsverbot von Teilen des SchlossgartensGenauer gesagt sind es Teile des mittleren Schlossgartens, die betroffen sind. Ende letzten Jahres hat die Stadt Stuttgart durch eine sogenannte sofort vollziehbare Allgemeinverfügung angeordnet, dass bestimmte mittlere Schlossgartenanlagenabschnitte nicht betreten werden dürfen. Dadurch ist der Aufenthalt untersagt und ein Zeltlager zu räumen. Gegner des Projekts hatten es dort errichtet. Gegen die Anordnung wurden wiederum Eilanträge gestellt. Am 24. Januar diesen Jahres lehnte der Verwaltungsgerichtshof die Anträge ab.
Als Folge dessen gab es Beschwerden wegen der Ablehnung. Einstweilig wollten die Beschwerdeführer den Sofortvollzug der Allgemeinverfügung ausgesetzt wissen, bis über ihre Beschwerden endgültig entschieden ist. Am 1. Februar diesen Jahres wurde diese Forderung vom VGH auch zurückgewiesen. Die Allgemeinverfügung sei rechtmäßig, so das VGH und danach habe sich die Stadt zu richten.
VGH: Verbot ist rechtens und bleibt rechtsgültigDie Folge ist daher: Der Aufenthalt und das Betreten der Anlagenteile des Mittleren Schlossgartens wie es zur Zeit vorgesehen ist, bleiben weiterhin untersagt. Der Beschluss ist rechtsmäßig und rechtsgültig. Die Beschwerdeführer hatten keinen Erfolg mit ihrer Forderung, dass diese Verfügung einstweilig ausgesetzt wird. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Der Beschluss ist zudem unanfechtbar.
Großbaustelle im Mittleren Schlossgarten wird errichtet – Verbot des Betretens und des Aufenthalts dient SicherheitDie Entscheidung des Gerichthofs basiert auf Vorschriften des Polizeigesetzes. Die öffentliche Sicherheit muss demnach vor Gefahren geschützt werden. Gefahren bestehen nämlich künftig unter anderem durch eine Großbaustelle, die im mittleren Schlossgartenabschnitt eingerichtet wird. Bäume werden gefällt oder versetzt und dürften sich dort unbeteiligte Menschen aufhalten, wären deren Leib und Leben in Gefahr. Es wurde zudem bereits vielfach Widerstand gegen Stuttgart 21 geleistet, als die Deutsche Bahn Netz AG Bauaktivit…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Februar 2012 auf http://www.rechtsanwalt.com/news.
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sueddeutsche.de | 25. Januar 2012 — Eilanträge von S21-Gegnern abgelehnt: Das von der Stadt Stuttgart erlassene Aufenthaltsverbot für den Schlossgarten ist recht…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 24. November 2011 — BGH Beschluss vom 09.11.2011 I ZR 216/10 Stuttgart 21 Der Urheberrechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn AG und Erben des Archite…
01.02.2012#Mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung vom 22.12.2011 hat die Landeshauptstadt Stuttgart ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart angeordnet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschlüssen vom 24.01.2012 Eilanträge gegen diese Allgemeinverfügung unter Anordnung verschiedener Auflagen abgelehnt (Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 25.01.2012). Im dagegen eingeleiteten Beschwerdeverfahren haben zwei Beschwerdeführer beantragt, den Sofortvollzug der Allgemeinverfügung bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Beschwerden einstweilen auszusetzen. Diese Anträge hat der 1. Senat des Ver-waltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 01.02.2012 mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die vom Ver-waltungsgericht verfügten Auflagen zu beachten habe.