Sturm im Wasserglas: Keine ordnungsgemässe Besetzung des BGH?

Einiges los beim BGH in den letzten Tagen. Wie hier und da bereits zu lesen war. Nach viel Wirbel steht nun fest: Die Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen seine ordnungsgemäße Besetzung. Was war da los?

Der 2. Strafsenat hat in einer Strafsache, in der er am 11. Januar 2012 die Hauptverhandlung wegen Bedenken an der Ordnungsgemäßheit seiner Besetzung ausgesetzt hatte, am 8. Februar 2012 erneut verhandelt. Er hat nunmehr in der Sache entschieden und die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision verworfen.

Der Entscheidung ging folgendes voraus: Durch Beschluss vom 11. Januar 2012 hatte der Senat zunächst die Revisionshauptverhandlung ausgesetzt, um die Sache dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorzulegen. Grund war, dass nach Ansicht der zur Entscheidung berufenen Spruchgruppe der Senat nicht ordnungsemäß besetzt ist, weil der ihm durch den Jahresgeschäftsverteilungsplan zugewiesene Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann zugleich den Vorsitz im 4. Strafsenat führt (siehe PM 4/12 vom 13.1.2012).

Veranlasst durch diesen Beschluss hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs am 18. Januar 2012 einstimmig beschlossen, dass an dem Beschluss vom 15. Dezember 2011, mit dem VRIBGH Dr. Ernemann der Vorsitz des 2. und zugleich des 4. Strafsenats übertragen worden ist, festgehalten werde.

Die Spruchgruppe des Senats hat es nunmehr – unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsauffassung – mit Blick auf das rechtsstaatliche Beschleunigungsgebot sowie d…

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof , Urteil Vom 8. Februar 2012 – 2 Str 346/11; Vorinstanz: Landgericht Gera – Urteil Vom 4. April 2011 –

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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