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Stundenlohn 483 GBP (etwa 700 EUR), wer bietet mehr?

am 24.01.2005 von http://streitsache.blogspot.com

Einen interessanten Einblick in die Honorarberechnung einer englischen Großkanzlei bietet aktuell ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Erster Instanz (EuG).

Die britische Law Firm Slaughter & May forderte einen Gesamtbetrag von 1 464 441,55 GBP ohne Steuern (1 717 985,02 GBP mit Mehrwertsteuer). Das Gericht störte sich dabei weniger an dem durchschnittlichen Stundensatz von ungefähr 483 GBP (immerhin fast 700! EUR):
Die Honorare der Rechtsbeistände, deren Erstattung die Antragstellerin von der Kommission verlangen kann, erscheinen daher als angemessen bewertet, wenn ihr Betrag auf 420 000 GBP, d. h. 95 000 GBP für J. Swift, 75 000 GBP für R. Anderson und 250 000 GBP für die Solicitor-Kanzlei, festgesetzt wird. In Ermangelung einer solchen Angabe ist festzustellen, dass, wenn man den verlangten Betrag (850 000 GBP) durch die Zahl der berechneten Stunden (1 760) teilt, der durchschnittliche Stundensatz dieser verschiedenen Personengruppen ungefähr 483 GBP beträgt.

Allerdings sollte nicht jeder(!) Mitarbeiter der Kanzlei mit einem solchen Stundensatz angesetzt werden:
Ein so hoher Stundensatz ist zwar gegebenenfalls vorstellbar, wenn es um die Vergütung der …

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