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Stürmische See in Sachen Störerhaftung

am 07.07.2008 von http://www.jurabilis.de

Auf Hoher See und vor Gericht sei man, so der Volksmund, in Gottes Hand. Zumindest, was die Störerhaftung für internetbezogene Delikte angeht, ist an diesem Sprichwort eine gewisse Wahrheit, denn hier ist die See zur Zeit stürmisch: Was für die einen ein gefährlicher Gegenstand ist, begründet für die anderen noch lange keine Haftung. So weist Beck-Aktuell auf ein Urteil des OLG Frankfurt am Main (11 U 52/07) hin und analysiert:Eine Störerhaftung komme danach nur in Betracht, wenn Prüfungspflichten verletzt worden seien, so das OLG. Dies setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Die Ansicht der Frankfurter scheint eher kritisch in Hinblick auf die Gefährlichkeit einer WLAN-Verbindung zu sein: Die Behauptung der Klägerin, das Risiko, dass Dritte sich …

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers - Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis konkreter Missbrauchsfälle und nicht bereits wegen der abstrakten Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung durch beliebig

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07 In einem am 01.07.2008 verkündeten Urteil (Az. 11 U 52/07 - Veröffentlichung in MIR folgt) hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zu der Frage Stellung genommen, inw…

OLG Frankfurt: Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

RA Kadelke / In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.…

Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

Datenschutzbeauftragter Online / In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen ha…

OLG Frankfurt: Keine Haftung des Anschlußinhabers für unberechtigte Nutzung einer WLAN-Internetverbindung

kielanwalt.de / Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat sich kürzlich dazu geäußert (Urteil v. 01.07.2008 - Az.: 11 U 52/07), ob und inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen…

Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.…

Keine Haftung bei unbefugter WLAN Nutzung

Rechtsanwalt News / In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch D…

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