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StudiVZ vs. BewerberVZ - Streitwert 275.000

am 26.02.2008 von MarkenBlog

Die Betreiberin des neuartigen Recruiting-Portals „BewerberVZ“ hat sich dazu entschlossen, sich gegen eine von der StudiVZ Ltd beim Kölner Landgericht erwirkten einstweiligen Verfügung (Az. 31 O 76/08) zur Wehr zu setzen. Aufgrund der einstweiligen Verfügung soll die Kölner BVZ-Personal GmbH auf die Nutzung des Namens „BewerberVZ“ verzichten. Der Gegenstandswert des Verfahrens wurde mit 275.000,- EUR festgesetzt.
Schon mehrfach ist StudiVZ – dahinter steckt die Stuttgarter Holtzbrinck-Gruppe – gegen Webseiten vorgegangen, …

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