StudiVZ trägt fett auf
am 16.03.2007 von LawBlog
Theoretisch hätten die Leute bei StudiVZ ja die Möglichkeit, einen Juristen zu befragen. Bevor sie Statements zu ihren neuen AGB abgeben. Wie dieses gegenüber heise online:
Die Klauseln sind im Übrigen nicht überraschend, weil ausdrücklich in Fettdruck und gesondert auf sie hingewiesen wird und weil das Wort Vertragsstrafenregelung selbst auch gleich am Anfang der gesonderten Klausel hierzu durch Fettdruck deutlich hervorgehoben wird.
Der Jurist hätte ihnen erklärt, dass dies mit dem Fettdruck so eine Sache ist und allein die grafische Gestaltung einer Klausel den Überraschungseffekt nicht verhindern kann. Es kommt nämlich auch immer auf den Inhalt an. (Zur Hürde der Unzulässigkeit von Vertragsstrafen gegenüber Verbrauchern und der unangemessenen Benachteiligung ist StudiVZ nichts eingefallen?)
Nun gut, vielleicht ist …
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