Alle Blogs » StudiVZ: Lizenz zum Schnüffeln

StudiVZ: Lizenz zum Schnüffeln

am 16.03.2007 von LawBlog

Haben Sie gedacht, die Vertragsstrafendrohung gegen jeden (!) Nutzer ist das Brutalste, was StudiVZ seinen Kunden antun kann?
Dann schauen Sie mal, was die Datenschutz-Erklärung der Studentenplattform zum integrierten Message-Dienst sagt (Punkt Nachrichtendienst):
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass studiVZ Mitarbeiter in Extremfällen, in denen der akute Verdacht besteht, dass die AGB nicht eingehalten werden oder unzulässige Inhalte über die Plattform verbreitet werden, diese Nachrichten einsehen können.
Das Mailsystem macht StudiVZ zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 TKG regelt das Fernmeldegeheimnis:
Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.
Eine Kenntnisnahme von Inhalten ist dem Anbieter nur in engen Grenzen gestattet:
Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden.
StudiVZ behält sich vor, wegen jedes Verstoßes (”Extremfall”, was ist das?) gegen die ausufernden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe den gestrigen Beitrag) in den Mails des Nutzers zu schnüffeln. Offensichtlich verkennt die Datenschutz-Erklärung die Reichweite der gesetzlichen Ausnahmeregelung. Mit der “geschäftsmäßigen Erbringung der Telekommunikationsdienste” ist ausschließlich das betreffende Mailsystem gemeint - nicht die Plattform insgesamt.
Ein möglicher Verstoß gegen die AGB, der sich überhaupt nicht …

Vorher bei LawBlog

» Bestandsaufnahme

» Baggerbesetzung kostet Strafe

» Links 80

» StudiVZ: Vertragsstrafe für jeden Pups

» Schwarz kassieren?


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen

StudiVZ: Gezielte Werbung & Datenschutzkosmetik?

Vertretbar Weblawg / Vergangenen Freitag und Samstag hat Spiegel Online gleich zwei Beiträge zu den bevorstehenden Änderungen der AGB und Datenschutzbestimmungen bei StudiVZ veröffentlicht, in denen ich ebenfalls kurz zu Wort komme: Gezielte Werbung: Experten kritisie…

Murmeltiertag bei StudiVZ

RA-Blog / Heute hat Don Alphonso eine Datenschutzlücke bei StudiVZ entdeckt. Wie jeden Tag.…

Das etwas andere Krisenmanagement

Streitsache / Blog / Der StudiVZ-GAU wegen Datenschutzmängeln geht weiter... (zur Vorgeschichte siehe hier, hier und hier). Bleibt die Frage, ob da ein Alles wird gut genügt?…

Abschalten!

Obiter Dictum / Daß das StudiVZ eine dreiste Facebook-Kopie ist, deren Macher einen ebenso unangemessenen wie unappetitlichen Stil pflegen und sich zudem einen Dreck um den Datenschutz ihrer User scheren, dürfte allgemein bekannt sein. Ebenso bekannt ist, daß si…

StudiVZ, Datenschutz und die Kripo

Telemedicus / „Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschi…

Fernmeldegeheimnis - was wird davon umfasst?

IT-Blawg / Das Fernmeldegeheimnis ist in Art. 10 GG grundrechtlich verankert und gewährleistet die Vertraulichkeit der Kommunikation über das Medium drahtloser oder drahtgebundener elektromagnetioscher Wellen. (Telefon-, Telefax-, E-Mail-Verkehr etc.), das b…

Neue AGB bei StudiVZ: Bald personalisierte Werbung

Telemedicus / Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzregelungen angekündigt. Am 1. Januar 2008 soll das neue Regelwerk in Kraft treten. Offenbar planen die Betreiber, die Plattform bald mit…

StudiVZ: Vertragsstrafe für jeden Pups

LawBlog / StudiVZ zieht die Zügel an - und schießt juristisch über das Ziel hinaus. Die Nutzer haben neue Allgemeine Geschäftsbedingungen erhalten (Text bei Politblog.net), denen sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen können. Im Falle eines Widerspru…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Udo Vetter

LawBlog

» LawBlog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »