StudiVZ erwirkt Verfügung gegen BörseVZ
am 21.08.2008 von http://log.handakte.de/In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, bestätigte dessen Betreiber Ralf Müller gegenüber heise online. Damit ist dem Anlegerportal zunächst untersagt, die Marke “BörseVZ” im …
StudiVZ vs. BörseVZ - LG Hamburg erlässt EV
MarkenBlog / In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwi…
StudiVZ erwirkt erfolgreich einstweilige Verfügung gegen BörseVZ
IT-Recht Blog / Erst Anfang August berichtete ich darüber, dass dem Holtzbrinck Verlag in einem ersten Urteil mit Entscheidungsgründen die Buchstabenkombination “VZ” zustehe. Wie jetzt heise online bekannt wurde, erwirkte StudiVZ gegen die Betreiber de…
StudiVZ vs. BörseVZ: Widerspruch gegen EV
MarkenBlog / Gegen die einstweilige Verfügung legten die Rechtsvertreter von BörseVz mit Schreiben vom 20.8.2008 Widerspruch ein. In ihrem Widerspruch führen die Rechtsanwälte an, dass der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung unbegründet sei, da e…
VZ - weitere Abmahnungen
MarkenBlog / Die deutsche Studentencommunity StudiVZ geht weiter gegen Internetplattformen mit “VZ” im Namen vor. Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter will sich die frisch gestartete Anleger-Plattform boersevz.de die Nutzung des Kürzel…
Der Kampf ums „VZ“: StudiVZ mahnt weiter ab
Telemedicus / Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten ei…
StudiVZ erwirkt einstweilige Verfügung gegen B-VZ.de
IT-Recht Blog / Wie ich Mitte August berichtet hatte, erwirkte das Studentennetzwerk StudiVZ erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen das “BörsenVZ”, so dass diese damals auf die Domain “B-VZ.de” umsteigen mussten, da diese Domain ja …
StudiVZ will Markenansprüche mit Abmahnungen durchsetzen
Handakte WebLAWg / Die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ hat verschiedene Betreiber von Webseiten, deren Domainname ein “VZ” enthält, in den vergangenen Wochen abmahnen lassen. Mit der Verwendung des “VZ” verstoßen die Angebote nach Ansicht des Comm…
studiVZ vs. BoerseVz - der aktuelle Stand
MarkenBlog / So hat das Hamburger Landgericht mit Urteil vom 30.09.2008 (Az. 312 O 464/08) entschieden, dass die einstweilige Verfügung, die die Verwendung von „BoerseVz“ im geschäftlichen Verkehr vorläufig untersagt, bis zu einer endgültigen Entscheidun…
dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer
advobLAWg / Heise Online:Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen einen Münchner Dialer-Anbieter erwirkt. Dem Unternehmen wird vom Gericht unter anderem verboten, unter der Domain…
Streitwert 300.000 EUR: studiVZ vs. TuniVZ
MarkenBlog / Abgemahnt wurde auch die Tuning-Plattform “TuniVZ”. Gegen den Betreiber wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az. 33 O 215/08) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es diesem vorläufig verbietet, den Namen Tu…
LG Köln: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen VideoTube
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem LG Köln (Beschl. v. 12.07.2007 - Az.: 28 O 350/07) eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Betreiber von VideoTube erwirkt. Danach ist es dem Betreiber verboten, Videoclips zu nutzen, in denen best…
LG Köln in Sachen …VZ
MarkenBlog / Urteil v. 02.05.2008 - Az.: 84 O 33/08 - StudiVZ und SchülerVZ; “VZ” ist kein Allgemeinbegriff für Verzeichnis Leitsatz: 1. Die Bezeichnung “VZ” ist in Deutschland keineswegs eine Abkürzung für das Wort “Verzeichn…
