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StudiVZ erwirkt erfolgreich einstweilige Verfügung gegen BörseVZ

am 23.08.2008 von http://it-recht-blog.de

Erst Anfang August berichtete ich darüber, dass dem Holtzbrinck Verlag in einem ersten Urteil mit Entscheidungsgründen die Buchstabenkombination “VZ” zustehe. Wie jetzt heise online bekannt wurde, erwirkte StudiVZ gegen die Betreiber des Anlegerportals BörseVZ vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich eine einstweilige Verfügung. Folge dieser Verfügung ist, dass die Betreiber den Namen “BörseVZ” für’s Erste nicht im geschäftlichen Verkehr verwenden dürfen - daher sind diese gezwungen geesen, kurzfristig auf die Domain B-VZ.de umzuziehen.
Mit der Verfügung habe man gerechnet, sagt Betreiber Ralf Müller. Er werde jetzt Widerspruch einlegen und wolle die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren klären lassen. Müller bekräftigte seine Aussage, die Angelegenheit notfalls bis zum Bundesgerichtshof durchzufechten. “Wir geben nicht so schnell klein bei”. (via)
So heißt es weiter bei heise online:
In der Abmahnung erhob StudiVZ aufgrund der “außergewöhnlichen hohen Bekanntheit” seiner Social Networks in der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen darüber hinaus Anspruch auf den “Schutz einer …

StudiVZ vs. BörseVZ - LG Hamburg erlässt EV

MarkenBlog / In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwi…

StudiVZ erwirkt Verfügung gegen BörseVZ

Handakte WebLAWg / In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwir…

StudiVZ erwirkt einstweilige Verfügung gegen B-VZ.de

IT-Recht Blog / Wie ich Mitte August berichtet hatte, erwirkte das Studentennetzwerk StudiVZ erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen das “BörsenVZ”, so dass diese damals auf die Domain “B-VZ.de” umsteigen mussten, da diese Domain ja…

Die Buchstaben “VZ” gehören den Betreibern von StudiVZ/SchülerVZ; Erstes Urteil mit Entscheidungsgründen gegen BewerberVZ

IT-Recht Blog / Wie das Landgericht Köln in einem Urteil Anfang Mai 2008 (AZ: 84 O 33/08) entschieden hat, steht den Betreibern der Social Networks “StudiVZ”, “SchülerVZ” und “meinVZ” die Buchstabenkombination “VZ”…

VZ - weitere Abmahnungen

MarkenBlog / Die deutsche Studentencommunity StudiVZ geht weiter gegen Internetplattformen mit “VZ” im Namen vor. Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter will sich die frisch gestartete Anleger-Plattform boersevz.de die Nutzung des Kürzel…

StudiVZ vs. BörseVZ: Widerspruch gegen EV

MarkenBlog / Gegen die einstweilige Verfügung legten die Rechtsvertreter von BörseVz mit Schreiben vom 20.8.2008 Widerspruch ein. In ihrem Widerspruch führen die Rechtsanwälte an, dass der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung unbegründet sei, da e…

Der Kampf ums „VZ“: StudiVZ mahnt weiter ab

Telemedicus / Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten ei…

Streitwert 150.000 - StudiVZ mahnt ab

MarkenBlog / StudiVZ mahnt reihenweise Webseitenbetreiber ab, deren Seiten das Kürzel “VZ” im Namen tragen. Der Grund: Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht. Kosten: mehr als 2000 Euro pro Abmahnung. Experten bezweifeln, ob die Abmahnungen beg…

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