StudiVZ erwirkt einstweilige Verfügung gegen B-VZ.de

Wie ich Mitte August berichtet hatte, erwirkte das Studentennetzwerk StudiVZ erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen das “BörsenVZ”, so dass diese damals auf die Domain “B-VZ.de” umsteigen mussten, da diese Domain ja nicht in das “Beuteschema” à la “Intersse + VZ” passen sollte.

Anscheinend sahen aber auch hierin die Betreiber von StudiVZ eine Verwechslungsgefahr mit ihrem Studentenportal. Jedenfalls erwirkten die Berliner wiederrum eine einstweilige Verfügung gegen “B-VZ”. Dies hat zur Folge, dass diese Domain nun auch nicht verwendet werden darf. Die Betreiber des Börsenportals sind daher vorrübergehend auf BoerseZV.de umgestiegen. ^

Wie auch bereits bei der ersten Verfügung beharrt BoerseVZ auf ihrem Recht und hat Wiederspruch eingelegt. Bleibt abzuwarten, wann und vor allem dann wie eine höchstrichterliche Entscheidung aussehen wird.

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Themen: Rechtsschutz , Vz.de

Erschienen 8. November 2008 auf http://it-recht-blog.de.

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