Studiengebührenbefreiung nur per IQ oder Stipendium rechtswidrig
am 07.01.2008 von Jurabilis
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des VG Freiburg wird die Art und Weise, in der die Universität Freiburg über die Befreiung einzelner Studenten von den Studiengebühren entscheidet, als mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar erklärt.
Die einzigen Kriterien, die die Hochschule bislang gelten lässt, sind ein nachgewiesener Intelligenzquotient von mindestens 130 oder der Bezug eines Stipendiums eines anerkannten Förderungswerks. Auch wenn damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist, muss die Universität Freiburg es nach der Auffassung des Gerichts ihren Studenten ermöglichen, den Nachweis herausragender Leistungen im Studium auf andere Weise zu ermöglichen. Es dürfe einem Studierendem nicht zum Nachteil gereichen, wenn er eine Förderung durch ein sozial, konfessionell …
Urteil: Grips-Rabatt für alle im Südwesten
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Musterklagen gegen Studiengebühren abgewiesen
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Klagen gegen Ablehnung von Studiengebührenbefreiung erfolgreich
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Juristisches Gutachten zum IQ-Rabatt
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VG Freiburg: Studiengebühren rechtmäßig
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» Verwaltungsgericht Freiburg - Studiengebhrenbefreiung fr Hochbegabte: Universitt muss neu entscheiden
07.01.2008#Pressemitteilung vom 07.01.2008
