Studiengebühren im Lichte des UN-Sozialpakts
am 23.08.2006 von ElbeBlawg
Nachdem Stefan Lorenzmeier vor kurzem in der NVwZ (2006, 759 ff. - jurabilis berichtete) mit dem Aufsatz “Völkerrechtswidrigkeit der Einführung von Studienbeiträgen und deren Auswirkung auf die deutsche Rechtsordnung” für Aufsehen gesorgt hat, fand sich nun der Mannheimer Rechtswissenschaftler Prof. Riedel, der ebenfalls die “Studiengebühren im Lichte des UN-Sozialpakts” beleuchtet hat (JZ 2006, 270 ff.). Sein Fazit fällt ein klein wenig differenzierter aus:
Entgegen dem Wortlaut beinhaltet Art. 13 Abs. 2 c) UNSozialpakt kein absolutes Verbot allgemeiner Studiengebühren. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ist jedenfalls dann zulässig, wenn diese Gebühren sozial verträglich sind und einen diskriminierungsfreien Zugang, insbesondere finanzschwacher Studienbewerber, ermöglichen.
Und weiter:
Der UN-Sozialpakt erfordert, dass allgemeine Studiengebühren auf keinen Fall den Bildungszugang finanzschwacher Studierender erschweren. …
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