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Studiengebühren für das Zweitstudium rechtmäßig

am 15.07.2005 von http://log.handakte.de/

Studierende, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben, müssen in NRW Studiengebühren i. H. v. 650,00 EUR pro Semester für ein zweites Studium zahlen. Hierzu ist auch verpflichtet, wer sein Erststudium im Ausland, in einem anderen Bundesland als oder an einer privat finanzierten Hochschule in NRW absolviert hat. Absolventen staatlicher Hochschulen in NRW steht bei zügigem Abschluss ihres Erststudiums nur dann ein teilweise gebührenfreies Zweitstudium offen, wenn sie an einer …

Studiengebühren ab Sommersemester 2007

Handakte WebLAWg / Studierende die sich ab dem Sommersemester 2007 neu an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz einschreiben, müssen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen, wenn sie ihren Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht in Rheinlan…

Studiengebühr für Zweitstudium

Handakte WebLAWg / Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlangen. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. Januar 2008 entschieden. Der Entscheidung…

VG Trier: Studiengebühr für Zweitstudium

Rechtblog / Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlangen. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. Januar 2008 entschieden.…

Studiengebühren an der Saar-Uni

LAWgical / Mit den Stimmen der CDU-Mehrheit gegen die der Oppositionsparteien hat der saarländische Landtag am gestrigen Mittwoch die Einführung von Studiengebühren an den saarländischen Hochschulen beschlossen. Damit werden künftig Studenten in den ersten…

Klagen gegen Studiengebühren beim Verwaltungsgericht Freiburg

Rechtblog / Bis Ende Dezember 2006 sind beim Verwaltungsgericht Freiburg bereits über 200 Klagen gegen Studiengebührenbescheide eingegangen. Die Hochschulen und Fachhochschulen des Landes haben nämlich auf der Grundlage des neu gefassten Landeshochschulgebüh…

Studiengebührendiskussion in Berlin beginnt

Lichtenrader Notizen / Berlin.de: (Landespressestelle) Berlin muss jetzt über Studiengebühren neu diskutieren Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Studiengebühren erklärt Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin: Das Urteil schafft neue Fakten, denen sich auch Berlin…

Saarländisches Studiengebührengesetz verfassungswidrig?

LAWgical / Nach Auffassung der SPD ist das saarländische Gesetz zur Einführung von Studiengebühren an den saarländischen Hochschulen verfassungwidrig. Das Gesetz sieht die Erhebung von Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester ab dem Wintersem…

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Rainer Langenhan

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