Studiengebühren doch nicht absetzbar

Vor wenigen Tagen haben wir noch von einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz berichtet, wonach Studiengebühren steuerlich absetzbar sein sollen. Nun berichtet Spiegel Online, dass die Lücke, aufgrund derer dies möglich war, wieder geschlossen wurde:

„Leider bezieht sich dieses Urteil auf altes Recht“, schränkt Steuerexperte Karl-Heinz Worms die Auswirkung der Neustädter Entscheidung ein. Nachdem der Bundesfinanzhof 2004 positiv für die Studenten geurteilt hatte, sah es so aus, als könnten Absolventen in den ersten Berufsjahren fortan ihre Ausgaben für das Erststudium voll absetzen - mit der Folge erheblicher Mindereinnahmen für den Staat.Deshalb beeilte sich der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen: Noch im selben Jahr wurde das Einkommensteuerrecht geändert; das n…

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Themen: Spiegel Online , Worms

Erschienen 20. März 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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