Studie zur Vorratsdatenspeicherung

Der Chaos Computer Club e.V. veröffentlichte heute eine vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Eine weitere Studie zu belastbaren statistischen Angaben zu der quantitativen Entwicklung der Abfragen und zu Einstellungen wegen nichtbeauskunfteter Verkehrsdatenabfragen ist nach Seite IV des Dokuments Ende 2011 zu erwarten; bis zu einer Veröffentlichung werden zweifellos weitere Monate ins Land gehen. Die Studie kommt wenig überraschend zu dem Schluss (S. 219): Die Untersuchung der deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 zeigt, dass sich der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote abbilden lässt. Ungezielte Überwachungsmaßnahmen produzieren in einer Welt zunehmender Kommunikation einfach immer unüberschaubarere Datenmengen, die meiner Meinung nach nicht sinnvoll ausgewertet werden können. Gerade wenn eine polizeiliche Maßnahme mit tiefgreifenden Grundrechtseingriffen bei den Betroffenen - und das sind…

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Themen: Gesetzgebung , Chaos Computer Club , Max Planck , Politik
Rechtsgebiet: Strafprozessrecht

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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