45 Prozent der Schufa-Einträge sind fehlerhaft
dennisheinemeyer.eu | 10. Mai 2010 — Kaum zu glauben, aber wahr: die bei Auskunfteien gespeicherten Daten sind sehr häufig gar nicht korrekt. Das hat der Soziologe …
Berlin (Reuters) - Die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sind nach einer Studie oft falsch.
So seien 46 Prozent der Daten bei der Schufa fehlerhaft, ergab eine am Mittwoch von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in Berlin vorgestellte Untersuchung. Doch nicht nur die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" kommt in dem Bericht schlecht weg. Auch andere Auskunfteien wie die Creditreform Consumer GmbH (CEG), Arvato Infoscore und Bürgel arbeiteten den Ergebnissen zufolge oft mit falschen oder unvollständigen Datensätzen. "Die Fehlerquote ist einfach zu hoch", bemängelte Aigner.
Um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu prüfen, holen viele Unternehmen vor dem Abschluss etwa von Handyverträgen oder Verkäufen per Ratenzahlungen bei den Auskunfteien Informationen ein. Sprechen die gelieferten Informationen gegen den Kunden, kann das massive Folgen haben: Ein Kredit wird nicht gewährt, ein Mietvertrag kommt nicht zustande. Dabei ist die Ablehnung offenbar nicht immer die Schuld des Kunden. So lieferte der repräsentativen Studie mit 100 Teilnehmern zufolge die Schufa vielfach falsche Angaben zu Kreditkarten oder unvollständige Daten zu Girokonten. Bei der CEG und bei Arvato lagen auf Anfrage der Testpersonen oft lückenhafte bis gar keine Informationen vor.
Besonders umstritten ist das sogenannte Scoring der Auskunfteien. Dabei ergeben auch Daten wie Alter oder Wohnsitz einen Wert, von dem die Kreditwürdigkeit einer Person abgelesen werden soll. Der Nachweis, dass die erhobenen Daten etwas über die künftige Kreditwürdigkeit aussagten, sei bisher nicht erbracht worden, kritisierte Dieter Korczak von der GP Forschungsgruppe am Institut für Grundlagen- und Programmforschung, das die Studie durchgeführt hat. Am generellen Verfahren des Scoring soll aber festgehalten werden. Dies sei gerade aktuell für Banken wichtig, um Daten über die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu erhalten, erklärte Aigner.
Eine Verbesserung der Datensammlungen erhofft sich die Ministerin von einer Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. April 2010. Damit werden die Auskunfteien verpflichtet, den Bürgern auf Anfrage Informationen über das Zustandekommen und die Bedeutung ihrer Scorewerte zu geben. Einmal im Jahr soll dies kostenlos geschehen, bisher mussten dafür etwa bei der Schufa bei einer Online-Auskunft 15,60 Euro berappt werden. Das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung, lobte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. Sinnvoll wäre es aber gewesen, wenn die Verbraucher einmal pro Jahr den Auszug unaufgefordert von den Auskunfteien erhielten.
Erschienen 19. August 2009 bei http://www.reuters.com.
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