Studenten müssen ihre Scheine den Eltern vorlegen
am 21.10.2004 von http://www.mindermeinung.de/Unterhaltspflichtige Eltern von Studenten haben einen Anspruch darauf, von ihren studierenden Kindern die im Studium erworbenen Scheine auf Verlangen vorgelegt zu bekommen. Andernfalls kann der Student seinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern verlieren, so entschied das OLG Hamm (Az.: 11 WF 146/03). Nur bei einem zielstrebigen und schnellen Studium bestehe ein Unterhaltsanspruch. Gefunden bei Beck-Online. ...
OLG Hamm: Studenten müssen ihren Eltern auf Verlangen Scheine vorlegen
Jurabilis / Studenten, die Unterhalt von ihren Eltern bekommen, müssen ihnen dafür auf Verlangen Prüfungsbelege und Seminarzeugnisse vorweisen. Andernfalls geht der Unterhaltsanspruch verloren, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. OLG Hamm, Az.: 11 W…
GELD FÜRS STUDIUM
LawBlog / Studenten, die nicht mehr zu Hause leben, haben gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch von € 640,00. Das ist der Regelsatz nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Darin sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten, d.h. …
Unterhalt der Eltern: Bummelanten droht Geldentzug
Jurabilis / Langzeitstudenten aufgemerkt: Wenn Papa und Mama Scheine und bestandene Klausuren sehen wollen, könnte es brenzlig werden. Bei ausgewiesener Faulheit im Studium dürfen sie ihren Kindern nach einem Gerichtsurteil nämlich das Geld streichen.Nun hat…
Kinder müssen ihre Eltern ehren
Handakte WebLAWg / Einer jungen Frau kürzte das OLG Hamm ihren Unterhaltsanspruch um zwei Drittel, weil sie eine unberechtigte Strafanzeige gegen ihren Vater gestellt hatte. Wenn sich das Kind einer schweren Verfehlung gegen seine Eltern schuldig mache, können die Un…
Uni-Marketing
Jurabilis / Sehr geehrte Studierende, am ersten November-Wochenende ist mit einem erhöhten Elternaufkommen zu rechnen. Was wie eine Warnmeldung klingt, ist in Wirklichkeit Werbung. Die Stadt Münster und ihre Hochschulen bitten die Eltern ihrer Studenten zum…
Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen
Recht und Alltag / Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie m…
Fiese Kinder verlieren Unterhaltsanspruch
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Auch das morgentliche Heißgetränk mundet in der Toskana besser. Und dabei lese ich:Volljährige Kinder, die eine unberechtigte Strafanzeige gegen ihre Eltern stellen, müssen mit einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs rechnen. Das geht aus einem Ur…
Studieren - wer soll das bezahlen?
Handakte WebLAWg / BAföG? Jobben? Ein Stipendium? Oder doch lieber gleich die Eltern fragen? Wer studieren will, muss sich Gedanken zur Finanzierung machen. Über 700 Euro durchschnittlich geben die rund zwei Millionen Studierenden derzeit in Deutschland im Monat für…
Geldstrafe - Tagessatzhöhe bei Studenten
strafblog / Das Landgericht Offenburg hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Tagessatzhöhe im Falle der Verhängung einer Geldstrafe bei einem im Elternhaus lebenden Studenten angemessen sei, der durch Gelegenheitstätigkeiten 120 bis 200 monatlic…
Zweitwohnsitzsteuer und Studenten
mindermeinung.de / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit…
