Studenten müssen ihre Scheine den Eltern vorlegen

Unterhaltspflichtige Eltern von Studenten haben einen Anspruch darauf, von ihren studierenden Kindern die im Studium erworbenen Scheine auf Verlangen vorgelegt zu bekommen. Andernfalls kann der Student seinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern verlieren, so entschied das OLG Hamm (Az.: 11 WF 146/03). Nur bei einem zielstrebigen und schnellen Studium bestehe ein Unterhaltsanspruch. Gefunden bei Beck-Online. ...

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Themen: Olg Hamm
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 21. Oktober 2004 auf http://www.mindermeinung.de/.

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