Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen

Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit - erstmals in NRW - einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben.

Der Student, der weder über ein Radio noch einen Fernseher verfügt, hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Als der WDR von ihm, nachdem die bis Ende 2006 festgeschriebene Gebührenfreiheit für internetfähige PCs weggefallen war, Rundfunkgebühren in Höhe von 16,56 Euro (für die Monate Januar bis März 2007) forderte, hielt er entgegen: Es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Demgegenüber machte der WDR geltend, die Gebührenpflicht knüpfe allein an das Bereithalten eines Gerätes an, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Kläger Recht. Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht ankomme, sei der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig. Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders. Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PCs in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland für verschiedenste Zwecke, aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt. Dies gelte auch für internetfähige PCs im Übrigen. Entsprechendes belege die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, wonach im Jahr 2007 nur 3,4 % der “Onliner” und 2,1 % der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Netzradio täglich nutzten. Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rund…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Radio , Internetzugang , Fernseher
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 7. Oktober 2008 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

VG Münster Gez: Verwaltungsgericht Münster kippt GEZ-Gebührenpflicht für internetfähigen PC

Dr. Behrmann & Härtel | 6. Oktober 2008 — Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Comp…

Internet Kühlschrank: Rundfunkgebühr für Internet-Kühlschrank?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 7. Oktober 2008 — Nach einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des VG Münster darf ein Student nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren…

Schon GEZahlt?

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 28. November 2008 — Das Thema Rundfunkgebühren zieht sich schon seit Jahren durch sämtliche Medien. Die Thematik hat sich verschärft, nachdem Ende …

Rundfunkgebühr für internetfähige Computer

Peter Kehl | 10. Oktober 2008 — Das Verwaltunsgericht Münster vertritt mit Urteil vom 26.09.2008 (Az. 7 K 1473/07) die Ansicht, dass (anders als bei herkömml…

Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

RA Kadelke | 7. Oktober 2008 — Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Rad…

Kurzmeldung: Kürzung der Pendlerpauschale gekippt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Dezember 2008 — Das BVerfG hat entschieden: Die Kürzung der Pendlerpauschale ist Verfassunswidrig. Mehr dazu später hier. Copyright © 2008 Unse…

OLG Hamm zum aussperren von Nutzern auf Webseiten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 19. November 2008 — Ich habe soeben auf Netz-ID.de einen Artikel geschrieben zur Entscheidung des OLG Hamm bzgl. des “virtuellen Hausrechtes”. In…

Zum Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Januar 2009 — Auch wenn ein abgemahnter Wettbewerber eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, stehen ihm bei einer rechtsmissbräuchlic…

“Schwarzfahren” bleibt strafbar

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Januar 2009 — Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a Absatz 1 Strafgesetzbuch) setzt nicht voraus, dass der Täter seinen fe…

OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. August 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…